Erstellt am 27.01.2026 um 00:44 Uhr von Challenger
Zitat Refki_6161 : Den BR-Vorsitzenden kann ich nie vor Ort greifen, telefonisch mehrfach angerufen... Rückruf erfolgt nicht. Auf meine Mails keine Antwort.
Ich überlege mir ob ich zum Vorsitzenden des Gesamt-BR zugehen soll oder via Gewerkschaft um Hilfe suchen soll.
Durch seine Untätigkeit erfüllt der BRV gemäß §23 BetrVG den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung. An Deiner Stelle würde ich beides tun. Auf jeden Fall dem GBR klarmachen, dass Du die Gewerkschaft um Unterstützung aufsuchen wirst
Erstellt am 27.01.2026 um 04:51 Uhr von Damei81
frage ist was der GBR machen soll. Er ist dem BR nicht überstellt und nur für Sachen die Unternehmensweit von Bedeutung sind oder ihm vom BR übertragen wurde.
Die Gewerksschaft ist die bessere Wahl
Erstellt am 27.01.2026 um 06:25 Uhr von xyz68
Sprich mit einem BR-Mitglied, dem du vertraust. Das Mitglied kann nachfragen bzw. weiß es, ob die Beschwerde schon behandelt wurde.
Erstellt am 27.01.2026 um 16:29 Uhr von Refki_6161
Ich habe heute einen Vertrauensmann gefragt. Im BR kennt man das Thema meiner Beschwerde nicht, war nicht in den Sitzungen thematisiert.
Erstellt am 27.01.2026 um 22:25 Uhr von Anyu
Wie lange ist es denn her, seit du die Beschwerde eingereicht hast? Ich nehme an, dies ist schriftlich geschehen?
Erstellt am 28.01.2026 um 04:44 Uhr von aIraune
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 31.01.2026 um 18:36 Uhr von Refki_6161
Die Beschwerde wurde Mitte Dezember (Genau 15.) eingereicht. Schriftlich. Diese habe ich via Mail an das Sekretariat geschickt. Ebenso eine zweite Mail mit dieser an den BRV des Standortes.
Erstellt am 01.02.2026 um 11:21 Uhr von Anyu
Der BR ist verpflichtet, sich mit der Beschwerde auseinandersetzen.
Ich würde den Kontakt zu einem anderen BRM suchen und diesbezüglich ins Gespräch gehen bzw. um Hilfe bitten.
Der BRV ist verpflichtet die Beschwerde auf die Tagesordnung zu setzen und der BR muss sich damit beschäftigen.