Hallo

ist eine Nichteinladung eines Nachrückers eine Pflichtverletztung für den BRV.

es werden z.T. keine Nachrücker mehr geladen, da sonst es Personalengpässe gibt,
es wurde mit dem jeweiligen Vorgesetzten abgesprochen. Zum Teil werden auch Sitzung abgesagt, weil die LEute nicht nachgeladen werden, da wir dann nicht beschlussfähig sind.

Ich weiss das, dadurch die Beschlussfassung nicht korrekt ist. Es geht mir aber um §23!
Könnte man auch einen Arbeitzeitbetrug annehmen, da ja die Sitzung sinnlos ist und das der BRV weiss.