Erstellt am 15.01.2024 um 09:17 Uhr von Kehler
Da fällt mir nur folgendes ein:
Was steht den dazu im Arbeitsvertrag oder gibt es eine Betriebvereinbarung dazu?
Ansonsten:
Keine Dienstfahrten mehr mit dem privaten PKW. Wenn der AG möchte das dienstliche Termine außer Haus gemacht werden, dann soll er ein Dienstfahrzeug bereitstellen.
Ich würde als AN in Zukunft mit den öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit kommen.
Erstellt am 15.01.2024 um 09:24 Uhr von Muschelschubser
Grundsätzlich obliegt die Parkraumbewirtschaftung dem Gestaltungsspielraum des AG.
Der BR hätte aber folgendes prüfen können:
- Mitbestimmung nach §87 (1) 1 missachtet?
- Ist eine betriebliche Übung entstanden?
Vielleicht sind Fragmente aus dieser Darstellung auf Eure Situation anwendbar:
https://park-here.eu/ratgeber/parkraumbewirtschaftung-firmenparkplaetze/
Als AN würde ich mal schauen, ob ich lt. Arbeitsvertrag oder BV zur Nutzung des eigenen PKW für Dienstfahrten verpflichtet bin. Dann soll er die Flotte aufstocken, oder mal die Verwaltung der Flotte auf Optimierungen prüfen.
Wenn nicht , wäre es schön wenn alle AN an einem Strang ziehen würden.
Man könnte dem AG klar machen dass die Nutzung des eigenen PKW unter Berücksichtigung des Verschleißes nicht einzusehen ist.
Wenn es im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung steht, sehe ich das verdammt kritisch:
Was ist, wenn wegen einer Panne die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht erfüllt werden können? Ist das dann arbeitsrechtlich relevant? Bist Du für den Zustand deines Fahrzeugs verantwortlich, um alle dienstlichen Termine wahrnehmen zu können?
Erstellt am 15.01.2024 um 10:54 Uhr von RudiRadeberger
"Keine Dienstfahrten mehr mit dem privaten PKW. Wenn der AG möchte das dienstliche Termine außer Haus gemacht werden, dann soll er ein Dienstfahrzeug bereitstellen."
Das würde ich grundsätzlich ablehnen. Mit oder ohne Parkerleichterung.
"Als AN würde ich mal schauen, ob ich lt. Arbeitsvertrag oder BV zur Nutzung des eigenen PKW für Dienstfahrten verpflichtet bin."
Ich glaube nicht, dass mich ein AV dazu verpflichten kann, ein Auto zu besitzen.
Erstellt am 17.01.2024 um 13:03 Uhr von Olav HB
Der Grund das die Sondergenehmigungen zur Parkraumnutzung für einzelne Fahrzeuge nicht mehr vom AG beantragt und gezahlt wird liegt, neben ein angeblichen Kostenersparnis, sicherlich auch, dass der AG festgestellt hat, dass diese Genehmigungen - welche Erteilt wurden seitens der Kommune / des Kreises zu dem vom Arbeitgeber angegebenen Zweck - nicht immer für diese Zwecke benutzt worden sind. Formal gesehen war das dann ein Verstoß gegen die Bedingungen der Genehmigung, was wiederum dazu führen könnte (oder geführt hat?) dass der AG Probleme mit der den Genehmigung erteilende Behörde bekommen hat. Möglich ist auch, dass die Behörde den AG netterweise darauf hingewiesen hat, dass Mißbruach stattfindet und dass dies Konsequenzen haben könne.
So gesehen haben die Beschäftigten sich diese Erleichterung selbst abgeschossen.
Ein Anspruch auf "freies Parken am Betrieb" besteht nicht. Ich selbst arbeite mitten in der Stadt, es gibt drei Parkplätze für Beschäftigten der Verwaltung die mit dem PKW kommen, alle andere können gut und gerne ÖPNV benutzen. Und das gilt für zahllose Firmen die ihre Büros in der Innenstadt haben, egal ob Frankfurt, München oder Weitweghausen.
Da der AG aber die Parkkosten für den privaten PKW auf Dienstfahrten übernimmt, sehe ich keine Möglichkeit der AG zu bewegen das anders zu regeln.
Was natürlich eine Überlegung wäre, sicher aus Umweltschutzgründe, wäre, dass der AG ein Jobticketangebot macht oder, wie andere Firmen das auch tun, Zuschüße bei der Anschaffung von ein e-Fahrrad gewähren. Das kann man natürlich als BR aufgreifen und konkret verhandeln. Wäre für alle Beteiligten am Ende ein Gewinn.