Guten Morgen,

in userem Betrieb gab es bi szu letzt Parkerleichterungen für unserer Kreis, diese berechtigt einen dazu ohne Parkscheibe oder Ticket über einen unbegrenzten Zeitraum hinaus zu Parken, wenn dies dienstlich ist.

Der AG hat sich dazu entschieden diese Parkerleichterung nicht mehr für die Kollegen*innen zu finanzieren. Die Kollegen*innen sind natürlich ausersich und möchte diese weiterhin vom AG bezahlt bekommen.

Da diese Parkerleichterung jedoch auch oft für private Zwecke genutzt wird, vermischt sich hier oft dienstlich mit privat.

Die Parkplätze vor unserem Dienstgebäude sind von der Stadt mit einer Parkzeit von 2 h, vom Arbeitgeber gibt es die genehmigung die Dienstflotte mit der Sondergenehmigung auf den Parkplatz der Stadt zu stellen, so dass die Fahzeuge der Kollegen*innen auf den Hauseigenen Parkplatz kommen, somit müssen die Kollegen*innne keine Parkscheibe nutzten und können den ganzen Tag in ihrem Dienst kostenlos parken.

Die Dienstflotte reicht nicht immer aus somit wird manchmal auf das priv. Fahrzeug genutzt um dienstliche Termine warnehmen zu könnne, hier können die Fahrtkosten und auch das Parkticket einegreicht werden und die anfallenden Kosten werde erstattet.

Die Parkerleichterungen wird es nicht mehr geben außer für die Dienstflotte, klare Aussage des AG.

Jetzt haben die Kollegen*innen sich mit der Tematik an den BR gewandt, kann hier jedoch auch nichts erwirken und an der Sitaution ändern.

Meine Frage ist eine Kollegin und Ihr Team wollen die Hilfe des BR das die Parkerleichterungen doch erhalten bleiben, diesem sind jedoch auch die Hände gebunden. Wie kann mit der Situation umgegenagen werden?