Hallo liebe Kollegen, wir sind ein junges Betriebsrat.



Wir haben hier eine interessante Frage.

Unser Kollege ein Mitarbeiter hat sich auf dem arbeitsweg verletzt und ist trotzdem zu Arbeitet gefahren am selben Tag am 28.12.2023 hat er sich ca 11:00 bei seinem Vorgesetzten krankgemeldet. Ist danach zum Durchgangsarzt gefahren, der Arzt hat ihn für eine Woche am 28.12.2023 krankgeschrieben.

Kollege hat aber die Krankmeldung nicht am selben Tag am 28.12.2023 sondern ein Tag später am 29.12.2023 an Vorgesetzte per E-Mail abgeschickt. Arbeitgeber hat der Kollegen eine Anhörung gegeben in der steht er muss nach §5 Entgeltfortzahlungsgesetzt die Krankmeldung sofort am gleichen Tag abgeben. Es gibt bei uns auch eine interne Regelung „Arbeitnehmer müssen am gleichen Tag wo sie AU-Bescheinigung von Arzt bekommen haben unverzüglich also am gleichen Tag den Arbeitgeber die AU-Bescheinigung abgeben.“



Das war jetzt ein Arbeitsunfall und ist das jetzt mit einer Krankmeldung gleich zu setzten?



Viele Grüße