Erstellt am 09.03.2017 um 14:38 Uhr von celestro
Nein, das ist nicht korrekt. Aber der Anfang stimmt auch nicht ganz. Denn die 8 Std. sind ja keine 8 Std. Arbeitszeit, wenn Du dabei nur 7,5 h arbeitest und 0,5 h Pause hast.
Erstellt am 09.03.2017 um 14:42 Uhr von BloodyBeginner
Für Urlaub wird gar nichts abgezogen. Ein Urlaubstag wird so gewertet wie gearbeitet von den Stunden her!
Erstellt am 09.03.2017 um 14:46 Uhr von moreno
Wenn Du aber Freizeitausgleich übers Zeit Konto machst dürfen nur 7,5 Stunden abgezogen werden!
Habt Ihr einen Betriebsrat mit dem Du sprechen kannst?
Erstellt am 09.03.2017 um 15:32 Uhr von EineEinheit
Es darf nur deine Soll-Arbeitszeit abgezogen werden. Bei Gleittagen oder Urlaub darf kein Miuns auf das Gleitzeitkonto entstehen.
Erstellt am 09.03.2017 um 19:24 Uhr von Zappelmann
> ich habe eine Arbeitszeit von 8 Std. am Tag
.......
> da ich ja auch nur 7,5 Std. Arbeitszeit habe
Ja, irgendwie musst du dich da aber entscheiden.
Trotzdem: Bei Urlaub wird ein Tag gerechnet, bei Abfeiern die Stundenanzahl genau.