Hallo,
ich habe mich ab dem 01.01.2017 (mit meinem mündlichen Einverständnis) versetzen lassen. Meine vorherige Arbeit habe ich zu 70% beibehalten und werde in der neuen Abteilung nach und nach eingearbeitet.
Wie verhält es sich hier mit einer Versetzung? Ist diese zwingend notwendig zu meiner eigenen Sicherheit?
Danke für eine schnelle Antwort.
LG Anna-Katharina