Erstellt am 07.03.2017 um 14:21 Uhr von gironimo
Es ist doch bereits geschehen. Sicherheitshalber würde ich ein kleines Schriftstück aus der Personalabteilung erwarten, das den Sachverhalt bestätigt.
Erstellt am 07.03.2017 um 14:30 Uhr von celestro
"Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn ein Arbeitnehmer auf Dauer in einen anderen Betrieb des Arbeitgebers versetzt wird. Dieses Mitbestimmungsrecht entfällt nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit dieser Versetzung einverstanden ist.
Ein das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausschließendes Einverständnis liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer die Versetzung selbst gewünscht hat oder diese seinen Wünschen und seiner freien Entscheidung entspricht.
BAG vom 20. September 1990 .... 1 ABR 37/90"
Trifft das zu ? ;-)