Erstellt am 13.02.2017 um 16:47 Uhr von Pjöööng
Wenn hier von mehreren Arbeitnehmern die AUB bereits ab dem ersten Tag verlangt wird, legt dieses nahe, dass Mitbestimmung bestehen könnte. Der Arbeitgeber hat Euch die notwendigen Informationen zu geben damit Ihr überprüfen könnt, ob Ihr hier in der Mitbestimmung seid. Das ist aber zuerst mal nicht diese Liste (die Euch wohl auch eher nichts sagen würde), sondern Auskunft darüber nach welchen Kriterien diese Liste zusammengestellt wurde.
Ob sich nach dieser Auskunft ein Einsichtsrecht in die Liste konstruieren lässt bin ich im Zweifel. Da könnte man dann schon eher wieder beim Individualrecht sein.
Erstellt am 13.02.2017 um 17:52 Uhr von gironimo
hat einigen Mitarbeitern schriftlich mitgeteilt-
das sagt doch schon, dass der AG offenbar eine Regel anwendet und die Mitbestimmung ausgelöst ist.
Ich würde dem AG sagen, dass er es erst einmal lassen möge, derartige Anordnungen zu erteilen und zuvor mit dem BR über die mitbestimmungspflichtigen Dinge zu verhandeln (Regeln, wer wann die AU früher bringen muss und sonstiges, was es dazu zu beachten gibt).
Erstellt am 13.02.2017 um 20:10 Uhr von Challenger
Tach auch,
in Ergänzung zu Pjöööng und gironimo :
Die erzwingbare Mitbestimmung beruht auf §87 Abs.1 Nr.1 BetrVG