Erstellt am 09.02.2017 um 18:41 Uhr von Zappelmann
Vor schädlichen Stoffen kann man sich gut schützen, einfach verweigern ist da nicht.
Sollte es allerdings keinerlei Arbeitsschutz geben und auch keine Möglichkeiten im Betrieb, da etwas zu ändern, dann bleibt immer noch die Berufsgenossenschaft.
Erstellt am 09.02.2017 um 20:25 Uhr von Moreno
Einfach verweigern ist da nicht? Da kann man so Pauschal nicht sagen. Gehört dies zum Aufgabengebiet des Fragesteller gab es eine Unterweisung usw usw wenn der AG jetzt zu einem Angestellten sagt nimm Dir Mal die Salzsäure und Putz den Boden kann er dies selbstverständlich ablehnen. Woher soll er den richtigen Umgang kennen und welche Schutzkleidung er braucht. Wenn man zum Sprengmeister sagt da steht das Dynamit dann sollte er schon wissen wie er damit umgehen muss ;-)
Erstellt am 10.02.2017 um 07:20 Uhr von Erbsenzähler
Wird eine geeignete PSA (persönliche Schutzausrüstung) gestellt?
Gehört das Hantieren mit den schädlichen Stoffen zu deinem Aufgabengebiet? Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
Bis du ordentlich geschult worden?
Werden alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten?
Dann nicht.
Erstellt am 10.02.2017 um 09:23 Uhr von gironimo
Erst einmal müsste hinterfragt werden, ob der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen z.B. aus dem ArbSchG, Gefahrstoffverordnung usw. nachgekommen ist. Also Schutzmaßnahmen getroffen hat und auch seinen Informationsverpflichtungen nachgekommen ist.
Wenn da Defizite sind, würde ich erst einmal den Betriebsrat einschalten, oder Abhilfe bei den zuständigen Stellen fordern