Erstellt am 02.02.2017 um 11:45 Uhr von Pjöööng
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitszeit zu lesiten und der Arbeitgeber hat die vereinbarte Arbeitszeit zu vergüten.
Die Verpflichtung über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus Arbeit zu leisten besteht nur wenn dies auch vereinbart wurde. Diese Vereinbarung kann auch mündlich erfolgen. Ob und ggf. welche Vereinbarung Ihr getroffen habt, kann hier niemand wissen.
Mehr als 10 Stunden am Tag darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden.
Erstellt am 02.02.2017 um 11:56 Uhr von Hoppel
@ dermaler
Ein Arbeitsvertrag kann bis zum heutigen Tag noch immer mündlich geschlossen werden!
Allerdings sieht das Nachweisgesetz vor, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Kommt der AG dieser Verpflichtung nicht nach, muss er sich im Regelfall gefallen lassen, dass gesetzliche Regelungen greifen, ggf. auch zu seinem Nachteil!
Das ArbZG erlaubt eine werktägliche Arbeitszeit von tgl. 8 Stunden.
Werktage sind Mo-Sa = 48 Stunden pro Woche
Wenn Du nur an 5 Tagen pro Woche arbeitest, wäre eine tgl. Arbeitszeit von 9,6 Stunden zulässig.
Eine AZ von 10 Stunden tgl. ist nur für einen begrenzten Zeitraum möglich!
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Das sind die Grenzen, in denen Dich Dein AG m.E. zu Überstunden heranziehen darf!
Da ich davon ausgehe, dass Du bereits von Beginn an Überstunden geleistet hast, wirst Du Überstunden auch künftig nicht verweigern können; vorgenannte Grenzen sind aber seitens des AG zu beachten!
Was ist denn bzgl. der AZ überhaupt mündlich vereinbart?
Erstellt am 02.02.2017 um 12:45 Uhr von gironimo
Bedenke - es ist ein 2-Mann Betrieb. Also gilt das KSchG nicht. Also mit Fingerspitzengefühl argumentieren
Erstellt am 02.02.2017 um 15:03 Uhr von RoterFaden
Werden die Überstunden wenigstens vergütet (evtl. auch in Freizeit),
oder lässt er sie unter den Tisch fallen?