Hallo,
bei unserer nächsten Betriebsratswahl wird es voraussichtlich keine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe geben.

Im Wahlausschreiben würde ich deshalb den Ort, Tag und Zeit für die schriftliche Stimmabgabe nicht festlegen, und den Auszählungszeitpunkt für direkt nach der Wahlversammlung festlegen. Wenn dann doch die schriftliche Stimmabgabe erforderlich wird, würde ich dann die Daten und den neuen Auszählungszeitpunkt am gleichen Ort wie das Wahlausschreiben bekannt machen.

Ist dieses Vorgehen korrekt?

Viele Grüße

Christian