Erstellt am 26.09.2023 um 11:15 Uhr von Kehler
Ist halt irgendwie blöd wenn die Führungskraft und der Stellvertreter gleichzeitig im Urlaub sind. Dafür gibt es ja, unter anderem, den Stellvertreter.
Lies dir mal folgendes durch: https://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaubsregelung-fuer-Bereichsleiter-und-Stellvertreter-rechtmaessig--f242520.html
Erstellt am 26.09.2023 um 12:50 Uhr von mamagarn
Sofern ihr keine Betriebsvereinbarung zu Vorrang oder dergleichen habt, gilt §7 (1) Bundesurlaubsgesetz.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, hat der kollektiv Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung des Urlaubsplans und – exklusiv – individuell beim Urlaub einzelner Arbeitnehmer mit zu bestimmen, sofern Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Einigung finden (§87 (1) 5. BetrVG) – also im Zweifelsfall den Betriebsrat ansprechen, sofern du kein leitender Angestellter nach §5 BetrVG bist.