Hallo,

wir waren bisher ca. 1600 Mitarbeiter in unserem Betrieb und damit haben wir 4 BRM nach §38 freigestellt.
Aktuell sind wir durch versch. Maßnahmen nur noch ca. 1350 Mitarbeiter und das wird sich wahrscheinlich auch bis 2018 nicht ändern.
Der Arbeitgeber besteht jetzt auf einer Reduzierung der Freistellungen nach §38 auf nur noch 3 BRM. Ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht, möchte ich jetzt gar nicht diskutieren, grundsätzlich haben wir damit nicht mal ein größeres Problem.

Die Frage ist jetzt wie das technisch sauber umzusetzen ist, um hier eine rechtlich haltbare Beschlusslage zu erhalten?
Aufgrund von Fraktionsbetriebsrat haben wir damals die 4 Freistellungen in Verhältniswahl gewählt. Es gab 2 Wahlvorschläge mit jeweils 2 Kandidaten ohne Ersatzkandidaten.

Müssen wir jetzt die 4 Freistellungen mit 3/4 Mehrheit abberufen und anschließend 3 BRM neu wählen?
-Oder verliert der lt. Verhältniswahl letzte der 4 Freigestellten automatisch seine Freistellung?
-Oder sind durch unterschreiten des Schwellwertes die 4 Freistellungen automatisch hinfällig und es reicht wenn wir 3 Freistellungen neu wählen?

Hab schon in den Kommentaren und Rechtsprechung versucht zu suchen, leider nicht wirklich fündig geworden.
Würde mich freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Gruß Lutze