Erstellt am 19.12.2016 um 20:35 Uhr von DummerHund
Pauschale Antwort: Nein.
Um aber evtl. doch helfen zu können, müsste schon umschrieben werden wo drum es geht.
Im Grundsatz ist es nämlich erst mal so das ein AN gegen alles rechtliche abgesichert ist; soweit er nicht wissentlich höher geltendes Recht, als wie das auf dessen das betriebl. ruht, überschreitet.
Erstellt am 19.12.2016 um 21:11 Uhr von Moreno
Na wahrscheinlich muss dieser dritte sowieso gegen den Arbeitgeber klagen und nicht gegen dessen Erfüllungsgehilfen. Vielleicht kannst Du noch Details liefern?
Erstellt am 20.12.2016 um 08:22 Uhr von gironimo
Auch wenn der AG nicht alles vorher liest, der AN führt die Arbeit im Auftrag des AG durch. Darum ist der AG in der Verantwortung.
Erstellt am 20.12.2016 um 08:49 Uhr von Pickel
So pauschal, wie Gironimo hier tut, ist es natürlich nicht. Gerade dann, wenn es um einen Fall geht, der nur noch ""im weitesten Sinne"" der Tätigkeit des Mitarbeiters entsprach.
Erstellt am 20.12.2016 um 09:12 Uhr von moreno
Hat Böhmermann wieder zugeschlagen? :-) nein in diesem Fall (siehe Ergänzung Alexander) kann ich mir auch vorstellen, dass der Verfasser seiner Texte selber vor Gericht muss. Ob der AG ihn helfen muss???? Vielleicht distanziert er sich auch bewusst von ihm wenn jemand etwas schreibt wogegen ein anderer klagt.