Bei uns ist es zu einem Problem gekommen, weil ein AN eine Tätigkeit ausführte, die im weitesten Sinne seiner Tätigkeitsbeschreibung entspricht, aber einen Dritten (nicht im Betrieb) derart ärgerte, dass er gegen den AN gerichtlich vorgeht. Frage: ist der AG irgendwie verpflichtet oder gehalten, seine AN zu beschützen, wenn es zu solchen Rechtsstreitigkeiten kommt? Urteile, Kommentare oder sonstige Hinweise wären wirklich sehr willkommen, danke Euch!

Ergänzung: es handelt sich um einen Betrieb, der u.a. Veröffentlichungen produziert, so ähnlich wie ein Verlag. Nur dass jeder Schreiber seine eigenen Texte verfasst, ohne dass sie vom AG einzeln kontrolliert werden.