Hallo zusammen,

eine Frage, welche bei uns immer wieder für hysterische Diskussionen mit der GL sorgt:


Wer beschließt Arbeitsmittel für den Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat?

Für mein Verständnis greift hier § 40 BetrVG, demnach beantragt und beschließt Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat jeweils für sein Gremium die erforderliche Arbeitsmittel und bestellt diese dann. Kosten trägt der AG.

Unsere GL besteht neuerdings darauf, dass sowohl Gesamtbetriebsrat als auch Konzernbetriebsrat sich deren eigene Beschlüsse für die erforderliche Arbeitsmittel nochmals von den örtlichen Betriebsräten durch einen weiteren Beschluss (durch den örtlichen BR) bestätigen lassen. Das macht doch aber keinen Sinn?

Wie machen wir es richtig=?

Gruß

Nick