Erstellt am 14.12.2016 um 14:59 Uhr von Kölner
Erstellt am 14.12.2016 um 15:23 Uhr von stehipp
Der AG holt sich nur eure Zustimmung zur Einstellung ein, keine Verpflichtung, diese dann auch umzusetzen.
Würde auch nur wenig Sinn machen. Während der Probezeit kann der AG dem Mitarbeiter auch ohne eure Zustimmung jederzeit wieder kündigen.
Wenn er ihn also hypotetisch gesehen einstellen müsste , würde er ihm gleich nach einer Minute Arbeitszeit mit Verweis auf die Probezeit wieder entlassen. Viel Aufwand, kein Mehrwert.
Erstellt am 14.12.2016 um 20:15 Uhr von DummerHund
Ich würde mir hier nicht mal über das Wort Hypothetisch gedanken machen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ( bitte im Bezug auf Arbeitsrecht mal nachgooln), bleibt eine Entscheidung letztendlich beim AG ob er xy Einstellt oder nicht.
Nach § 80 BetrVG , würde ich den AG auf fedem Fall nach dem warum Fragen.
Erstellt am 14.12.2016 um 20:39 Uhr von Kölner
Da ist er wieder, dieser Humbug und Überfluss, der sich zu oft in den Antworten eines "DummenHund" widerspiegelt.
Erstellt am 14.12.2016 um 21:18 Uhr von DummerHund
stehipp
Im Leben sieht man aber auch immer wieder, das es Menschen gibt die was sagen wollen, leztendlich einem Fragesteller aber nicht helfen können, weil sie zu sehr abscheifen und mit anderen Dingen beschäftigt sind. Kurz gesagt, das Leben holt uns überall ein. Ist es einer der im Überfluss nicht Antworten gibt die ein Anderer erwartet, oder das ein anderer Frauen hat die ein anderer nicht erwartet. Nützlichste Antwort könnte also bis dato Antwort 3 sein.
Erstellt am 15.12.2016 um 00:00 Uhr von Ernsthaft
Auch dann nicht, wenn die „3“ (drei), die einzig existierende Zahl wäre.
Erstellt am 15.12.2016 um 07:21 Uhr von moreno
Hätte mich auch gewundert wär auch die erste nützliche Antwort vom Dummen Hund ;-)
Erstellt am 15.12.2016 um 07:41 Uhr von nelchen
Antwort 2: Aha- vor der Kündigung in der Probezeit braucht der BR also nicht angehört werden?
Antwort 3: In welchem Bezug auf § 80 BetrVG sollte denn die Frage formuliert werden?
Vielen dank für die Info`s.
Erstellt am 15.12.2016 um 08:51 Uhr von Pickel
Nelchen, wo steht deine Unterstellung zu Antwort 2?
Erstellt am 15.12.2016 um 09:03 Uhr von nelchen
Das ist keine Unterstellung sondern eine Frage.
Erstellt am 15.12.2016 um 09:11 Uhr von Pickel
Komisch, was für Fragen du hast...
Erstellt am 15.12.2016 um 09:17 Uhr von Kölner
Erstellt am 15.12.2016 um 09:19 Uhr von moreno
Hei Nelchen doch der BR muss zu jeder Kündigung gehört werden! Eine ausgesprochene Kündigung ohne Anhörung ist unwirksam.....aber natürlich nur wenn der AN dann auch zum Rechtsanwalt geht.
Erstellt am 15.12.2016 um 09:41 Uhr von nelchen
@ Pickel: lass mich raten- Du bist ein (allwissender) Mann..... eine solche Arroganz kann eben nur einer von Eurer Spezies an den Tag legen. Hier scheint der geborene, dickbäuchige, Möchtegern Macho ....ach lassen wir das- ich geh lieber einen Tee trinken als mit solch einem Hirnakrobaten weiter zu kommunizieren.
@ Kölner, moreno:
Danke, hab es eben im Fitting gefunden.
Erstellt am 15.12.2016 um 19:22 Uhr von DummerHund
Ok, vielleicht sind ja doch noch einige hier die den Sinn dieser Plattform verstehen und Diskutieren und nicht Destikullieren wollen..
Komme noch mal auf meine Antwort 2 zurück.
Hypothetisch gesehen hätte stehipp recht, aber darüber braucht sich der BR keine Gedanken machen.
Mein Hinweis, das es dem AG im Rahmen der Vertragsfreiheit obliegt wen er Einstellt oder nicht, sagt nichts anderes aus als wie @stehipp´s Antwort dazu, nur habe ich weiter präzesiert warum...
Dan noch der Hinweis auf § 80 BetrVG...
ich kann nirgends erkennen das ich behauptet habe der BR HAT einen Anspruch nach §80 BetrVG.....
Auch steht da mit keiner Silbe, der AG HAT den BR nach § 80 BetrVG zu informieren.
Ich umschreibe es heute mal nett und behaupte das viele Alteingesessene BR´s hier einfach die Basis der eigenen Herkunft vergessen haben; wie so oft bei machen Gewerkschaftssekretären. Diese Informationen versucht man sich auf Umwegen nach dem 80iger zu holen.
Ist aber auch nur was für BR´s die noch nicht die Schaufel mit dem Schlips getauscht haben. Und deren Sitzfläche auf dem Radlader noch wesentlich härter ist als der durchgesessene Bürosessel.
Erstellt am 15.12.2016 um 20:10 Uhr von Ernsthaft
Sorry, aber Älteren und damit ev. auch erfahreneren jetzt einen Basisverlust zu unterstellen, ist schon mehr als eine Frechheit.
Mein lieber Zeitgenosse, wenn ich die Schaufeln die ich schon bewegt habe dir um die Ohren Haue, bekommst du soviel Ecken, dass du zum zählen schon einen Taschenrechner brauchst.
Ich sag nur: Schuster bleib bei deinen Leisten, und deine sind gerade sehr klein geworden.
Erstellt am 15.12.2016 um 20:23 Uhr von DummerHund
Nichts für ungut@Ernsthaft, jeder zieht sich den Schuh an der ihm passt. Ich denke aber mal die schon über ein Jahrzehnt hier drin sind wissen woher dies kommt.
Und wenn Du schon auf irgend etwas anspringst, solltest Du aber auch komplett Antworten und nicht nach Ich wünsch mir was. Dies ist ein Diskusionsforum. War es immer und wird es immer bleiben.
Erstellt am 15.12.2016 um 20:42 Uhr von Ernsthaft
Wenn es um eine sinnvolle Diskussion geht, wäre ich wohl der Vorletzte der sich hier verweigert.
Dein Hang zu Fabeln macht es einem aber nicht immer leicht, dann auch einen sinnigen Diskussionsansatz zu finden.
Sorry, aber beschränk dich bitte zukünftig auf das beantworten von Fragen und unterlasse das ausufern auf nicht maßgebendes bzw. gefragtes.
Wenn du in die Bücherei gehst um einen Roman zu kaufen, erwartest du ja auch nicht, dass man dir die Brockhaus Enzyklopädie rüber schiebt.
In diesem Sinne…………………
Erstellt am 15.12.2016 um 20:59 Uhr von DummerHund
@Ernsthaft
Nichts lieber als das. Aber wenn bestimmte personen immer gleich meinen mich angehen zu müssen, müssen si sich nicht wundern wenn sie öffentlich ein anne Backe kriegen. Sollen sie mich in den Talk hier rufen( den Privat habe ich schon alle Kontakte gelöscht),und da stehe ich ihnen voll und ganz zur Verfügung. Machen sie dies nicht, gehts so das es hier alle rund um den Globus sehen könnten, so einfach ist das; da nüzen auch Drohungen von Anzeigen oder sperrungen hier nix.
Und dennoch, ich habe auch auf die Frage Bezug genommen. Und auch Du hast in den letzen Statemants nix anders zu tun als dich auf die Person DummerHund zu fokosieren und nicht auf das was er sonst noch schreibt.
Wie also war das noch mit dem Buch in der Bücherei (mal mit ne´m Augenzwinkern gemeint)
Erstellt am 16.12.2016 um 01:00 Uhr von merkur
Für den AG besteht generell eine umfassende Informationspflichtt in allen personellen Angelegenheiten (§92 BetrVG).
Er hätte euch also darüber informieren müssen, dass er die Maßnahme rückgängig gemacht hat. Mit der individuellen Vertragsfreiheit hat das rein gar nichts zu tun. Hier geht es allein um die Informationspflicht in personellen Angelegenheiten im Sinne des §92 BetrVG.
Auswirkungen auf den betroffenen AN würde euer Einspruch (sofern ihr das beabsichtigt) aber wohl kaum haben. Zumindest insofern nicht, als die Nichteinstellung des betroffenen AN keine spürbate Auswirkungen auf die übrige Belegschaft und den Arbeitsabläufen im Betrieb nach sich zieht.
Erstellt am 16.12.2016 um 09:30 Uhr von kommissar
Hallo Saarmetaller,
war denn der Arbeitsvertrag des Kollegen schon von beiden Seiten unterschrieben? Ich kenne Formulierungen in Arbeitsverträgen, die besagen, dass die ordentliche Kündigung vor Aufnahme der Tätigkeit ausgeschlossen ist. Somit hätte sich der Arbeitgeber, sofern er den AV unterschrieben hat, nicht mehr ohne Kündigung nach Aufnahme der Tätigkeit von dem Mitarbeiter trennen können. Bei der Kündigung seid ihr als BR natürlich mit im Boot.
Erstellt am 16.12.2016 um 16:33 Uhr von Globus
da ich angesprochen wurde... "...gehts so das es hier alle rund um den Globus sehen könnten, so einfach ist das; da nüzen auch Drohungen von Anzeigen oder sperrungen hier nix. ..."
Ich habe nicht gedroht... Wie du weißt, hat sich der Admin eingeschaltet... von einer Anzeige habe ich abgesehen... nett wie ich bin...
Erstellt am 16.12.2016 um 21:35 Uhr von DummerHund
Außnahmsweise warst Du mal nicht damit gemeint@Globus.
Hier war die runde Erde gemeint.
Erstellt am 16.12.2016 um 22:18 Uhr von DummerHund
Und ich bleibe letztdendlich dabei, hier im Vorliegendem Fall, obliegt es alleine dem AG ob er die Person einstellet oder nicht. Und bei nichteinstellung wird der AG bestimmt nicht argumentieren, ich habe gerade kein Bock ghabt, sondern wird sich in einer Situation auf das Recht der Vertragsfreiheit berufen.
Anderer Fall wäre vielleicht andere Situation,aber nicht hier. Der AG hat also richtig gehandelt.