Erstellt am 16.11.2016 um 18:57 Uhr von Moreno
1.Nein
2.Nein
3.Das geht Dich garnichts an!
4.Das ist das Problem des Arbeitgebers
KleinerTip mal ein Seminar machen was die Aufgaben des BRV sind!
Erstellt am 16.11.2016 um 19:01 Uhr von Pjöööng
Zitat (Moreno):
"4.Das ist das Problem des Arbeitgebers "
Inwiefern?
Erstellt am 16.11.2016 um 19:10 Uhr von Moreno
Na Rat doch mal da ist du dich gut drin! Es ist doch nicht das Problem des BRV wenn Mehrarbeit bei einem BRM durch Betriebsrattätigkeit anfällt.
Erstellt am 16.11.2016 um 19:16 Uhr von DummerHund
@Narosa
1. Nein
Da es sich hier um Ausschüsse handelt endscheiden Die Ausschüsse selber wann sie sich zusammen setzen.
2. Nein. Mann kann nicht nach gut dünken mal das BR Amt nieder legen. Legt man es nieder ist man raus aus dem BR.
3. Du hst selbst als BR Vorsitzende nicht das Recht irgend eine Person zu Maßregeln. Als BRV bist du Spachrohr und Empfangsperson von Anträgen des BR.... nicht mehr und nicht weniger. Du bist nicht Chef des Haufens. Schon gar nicht über einzelne Ausschüsse.
Was evtl. angedeutete Plusstunden bis Ende des Jahres angeht... fehlen den Antwortern hier evtl noch Regelungen oder BV´s aus eurem Betrieb. Keiner kann hier hellsehen.
Tipp: BR Arbeit soll eigentlich in der normalen Arbeitszeit statt finden- In Schichtbetrieben nicht immer einfach. Und nur wenn es gar nicht anders geht sind Stunden Gut zu schreiben.
Heisst im Vorliegendem Fall. Prüfen ob der MA nicht Schichtmäßig umgesetzt werden kann, oder ob Auschusssitzungen um eine andere Uhrzeit stattfinden könnten. Geht beides nicht muss der AG in den sauren Apfel beissen und dem MA die Zeit zum abbummeln zur Verfügung zu stellen. Ansonsten wäre es eine Behinderung der BR arbeit.
Erstellt am 16.11.2016 um 19:52 Uhr von Pjöööng
Zitat (Moreno):
"Es ist doch nicht das Problem des BRV wenn Mehrarbeit bei einem BRM durch Betriebsrattätigkeit anfällt."
Das beantwortet nicht meine Frage.
Erstellt am 16.11.2016 um 20:32 Uhr von Moreno
Das beantwortet nicht meine Frage....dann musstDu halt dumm sterben! 😀
Erstellt am 16.11.2016 um 20:35 Uhr von Pjöööng
Also wiedereinmal Quatsch behauptet..,.
Erstellt am 16.11.2016 um 20:41 Uhr von Moreno
Na wohl eher blöd gefragt ....
Erstellt am 16.11.2016 um 20:54 Uhr von Kölner
Moreno...
Verklickere uns doch einmal, wie durch BR-Arbeit (und hier über das geschuldete Maß eines MiniJobs) vergütungspflichtige Mehrarbeit entstehen kann...?
§ 78 BetrVG bekannt?
Erstellt am 16.11.2016 um 21:00 Uhr von Moreno
Wer hat von verguetungspflichtige Mehrarbeit gesprochen? Wenn jetzt aber. ein Arbeitszeitkonto geführt wird und der Kollege Haut seine ganzen BR Stunden drauf ? Aber wie gesagt das geht das Gremium nichts an sondern den AG oder den Kollegen.
Erstellt am 16.11.2016 um 21:02 Uhr von Kölner
Aber der AG ist doch aus dem Schneider!? Der hat nix damit zu schaffen...
Erstellt am 16.11.2016 um 21:18 Uhr von Moreno
Wie aus dem Schneider? Ein BRM der nur Mini jobber ist hat auf einmal 200 Plus Stunden weil er ständig Mehrarbeit durch Betriebsrattätigkeit macht. Dann hat er doch wohl ein Problem oder muss dies der BRV bezahlen?😀
Erstellt am 16.11.2016 um 21:27 Uhr von Pjöööng
Zitat (Moreno):
"Ein BRM der nur Mini jobber ist hat auf einmal 200 Plus Stunden weil er ständig Mehrarbeit durch Betriebsrattätigkeit macht. Dann hat er doch wohl ein Problem "
Siehst Du ,durch intensives Nachdenken kommst auch Du langsam auf den Kern des Problems.
Erstellt am 16.11.2016 um 21:40 Uhr von Moreno
Na Pjoong dein Problem ist doch das du meinst hier der Allwissende zu sein statt einfach Deine Ansicht zur Frage zu schreiben lieber blöde Fragen zu stellen. Überlege doch mal den Sinn dieses Forums hier!
Erstellt am 16.11.2016 um 21:49 Uhr von Pjöööng
Sorry, aber ich hatte eigentlich erwartet, Du hättest Dir bei Deiner Antwort etwas gedacht.
Erstellt am 16.11.2016 um 22:00 Uhr von Moreno
Du hast immer noch nicht gesagt was an meiner Antwort falsch sein soll? Fakt ist doch das es das Gremium und schon garnicht den BRV was angeht wenn ein Minijobber Mehrarbeit durch Betriebsrattätigkeit hat. Solltest Du eine andere Meinung haben dann schreib das hier oder geh in deine Selbsthilfegruppe zurück!
Erstellt am 16.11.2016 um 22:24 Uhr von Pjöööng
Habe ich irgendwo geschrieben dass Deine Atwort falsch sei? Das kann ich doch erst beurteilen wenn ich Deine Antwort verstanden habe. Deshalb die Nachfrage.
Aber Du willst oder kannst ja nicht erkläre was Du Dir gedacht hast.
Erstellt am 16.11.2016 um 22:35 Uhr von Moreno
Okay neuer Versuch 😀 wenn das BRM irgendwelche Ansprüche stellt wegen entstehende Mehrarbeit durch Betriebsrattätigkeit muss sich der AG damit auseinandersetzen und niemals der Betriebsrat!
Erstellt am 16.11.2016 um 23:57 Uhr von rojojo
Hallo Narosa
Ich hätte mal eine Frage.
War der Kollege zuerst Betriebsrat, und arbeitet nun auf Basis von 450 € weiter ?
Oder zuerst auf 450 € und wurde dann als Betriebsrat gewählt ?
Im ersten Fall ist er nach meiner Ansicht mit dem Übergang von Voll- bzw. Teilzeit auf 450 € Basis aus dem Betriebsrat ausgeschieden.
Zu Frage 2:
Ich gehe mal davon aus das er nur noch BR/ und Ausschuss Arbeit macht ? Dann kann ja in seiner Abwesenheit der EBR oder in den Ausschüssen der Stv teilnehmen, und er braucht seine Ämter nicht niederlegen.
Das ist aber nur meine Meinung.
Gruß rojojo
Erstellt am 17.11.2016 um 07:52 Uhr von gironimo
>Kann er für gewisse Zeit sein Amt im BR niederlegen und somit seine Stunden abbauen?<
Nein, das kann er nicht. Er kann aber z.B. mal einen ganzen Monat Zeitausgleich nehmen; er ist dann eben nicht im Betrieb (er bleibt natürlich BR-Mitglied).
Ich sehe das größere Problem eher beim AN selbst, wenn dieser selbst seinen Mini-Job-status behalten will. Wenn nicht, wächst er eben zum "normalen" AN heran.
Erstellt am 17.11.2016 um 08:51 Uhr von Kölner
Gironimo
Wie soll der Vorschlag von Dir "Ich sehe das größere Problem eher beim AN selbst, wenn dieser selbst seinen Mini-Job-status behalten will. Wenn nicht, wächst er eben zum "normalen" AN heran." verstanden werden?
Wie ist das vereinbar mit dem § 78 BetrVG?
Erstellt am 17.11.2016 um 11:11 Uhr von celestro
@ rojojo
"Im ersten Fall ist er nach meiner Ansicht mit dem Übergang von Voll- bzw. Teilzeit auf 450 € Basis aus dem Betriebsrat ausgeschieden."
Wie kommst Du auf diese Idee ? Ein Minijobber ist nur ein sehr gering bezahlter bzw. sehr weniger arbeitender Teilzeitjobber. Warum sollte man deswegen aus dem BR ausscheiden ?
Erstellt am 17.11.2016 um 11:44 Uhr von Ernsthaft
@Moreno
Zitat Mo: „Okay neuer Versuch 😀 wenn das BRM irgendwelche Ansprüche stellt wegen entstehende Mehrarbeit durch Betriebsratsätigkeit muss sich der AG damit auseinandersetzen und niemals der Betriebsrat!“
Sorry Moreno, aber auch das ist nicht ganz korrekt und sehe ich doch etwas anders.
Hier sind alle drei beteiligte. AN und AG, wie auch und das sogar in erster Linie, der BR.
Der AG, weil er sich mit etwas herumstreiten muss, das er nicht zu verantworten hat.
Der AN, weil er sich hier vielleicht einen Vorteil verspricht, den er dann aber auch begründet geltend machen muss. Was sich aber nur auf einen Freizeitausgleich und nicht auf eine höhere Entlohnung beziehen kann.
Und jetzt sind wir beim hier Hauptschuldigen, und das ist der BR.
1. Er wählt hier ein Mitglied in ein Gremium, in das er aus Zeitgründen ev. nicht wählbar gewesen wäre. Das Vorliegen einer grundsätzlichen Wählbarkeit hat damit jetzt nichts zu tun.
2. Er und einzelne Organe terminieren die Zeiten und sorgen so u. U. auch für dann in ihrer Verantwortung liegende Zeiten, die nicht betriebsbedingt sind.
3. Er ist bei der Verteilung und Anordnung von Überstunden beteiligter, nimmt dieses aber bei im eigenen Interesse liegenden nicht wahr und drückt sie somit dem AG einseitig entschieden auf.
4. Der BR ist hier auch derjenige, der hier nach Wegen suchen muss, dass eine ungestörte BR-Arbeit innerhalb einer persönlichen AZ auch möglich wird. Diese hat er dann unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten mit dem AG zu erörtern und sie ihm nicht einfach zu diktieren.
Da ich als AG hier nicht eingebunden war, würde ich es als deren persönliches Freizeitvergnügen einordnen und mich anderen Dingen zuwenden.
Erstellt am 17.11.2016 um 12:56 Uhr von Pjöööng
Zitat (Ernsthaft):
"Er wählt hier ein Mitglied in ein Gremium, in das er aus Zeitgründen ev. nicht wählbar gewesen wäre."
"Aus Zeitgründen nicht wählbar"? Wieder mal eine originelle Idee.
Zitat (Ernsthaft):
"Er ist bei der Verteilung und Anordnung von Überstunden beteiligter, nimmt dieses aber bei im eigenen Interesse liegenden nicht wahr"
Liegen hier denn überhaupt Überstunden vor?
Erstellt am 17.11.2016 um 16:06 Uhr von Ernsthaft
"Aus Zeitgründen nicht wählbar"? Wieder mal eine originelle Idee.“
Was ist daran originell?
Wenn jemand seine minimale AZ bereits durchgehend mit BR-Arbeit verbringt, sei es, weil soviel anliegt und dieses, aus welchen Gründen auch immer, nicht reduziert werden kann, oder er gar für diese Zeiträume freigestellt ist - ja, auch das kann es geben -, wäre er faktisch nicht mehr wählbar.
Immer im Sinne: Wer nicht gehen kann, den sollte man auch nicht zum Laufen animieren.
„Liegen hier denn überhaupt Überstunden vor?“
Nein! Die hat er bestimmt im Lotto gewonnen!
Oder sind Plusstunden bei dir keine über das betrieblich normale hinausgehende Mehrarbeiten (Überstunden)?
Wenn nicht, hätte ich jetzt gerne gewusst, was sie dann sind.
Erstellt am 17.11.2016 um 16:20 Uhr von Pjöööng
Zitat (Ernsthaft):
".... wäre er faktisch nicht mehr wählbar."
Wieso?
Keine Ahnung was Du jetzt mit "Plusstunden" meinst.
Erstellt am 17.11.2016 um 17:18 Uhr von Ernsthaft
Was faktisch im Gegensatz zu rechtlich bedeutet weißt du aber schon oder?
"Keine Ahnung was Du jetzt mit "Plusstunden" meinst."
Damit meine ich die, die im Eingangsthread als solche bezeichnet und von dir nicht als Mehrarbeit (Überstunden) angesehen werden.
Ein Schelm ist, wer sich etwas böses dabei denkt!
Erstellt am 17.11.2016 um 22:11 Uhr von rojojo
Hallo celestro
Warscheinlich hast du dich noch nie mit dem Thema im Zusammenhang "BR" und der "Sekunde" zwischen Vollzeit/Teilzeit und 450 € befasst.
Das ist nun ein neuer Vertrag, somit endet die Zugehörigkeit zum Betriebsrat.
Natürlich kann ein AN auf 450 € Basis in den BR gewählt werden.
Da Narosa sich auf meine Fragen nicht meldet kann ich nur vermuten :
Der AN ist ein "verdientes BRM" und ist in Rente gagangen.
Nun würde als Nachrücker ein BR kommen der dem AG nicht so passt.
Wenn nun das BRM nur noch Teilzeit arbeitet, bleibt er im BR.
Arbeitet er aber auf 450 € ist er durch diese "Sekunde" beim Übergang ausgeschieden.
Bei der nächsten Wahl kann er sich ja wieder aufstellen lassen.
Das ist nur meine Kentniss und muß nicht richtig sein.
Gruß rojojo
Erstellt am 17.11.2016 um 23:31 Uhr von celestro
Würde bedeuten, das ein AN, der einen neuen Arbeitsvertrag zum doppelten Gehalt und 10 Stunden weniger pro Woche unterschreibt, ebenfalls aus dem BR fliegt ? Sorry, aber das Arbeitsverhältnis endet nicht, weshalb ich keinen Grund für das von Dir geschriebe sehe.
Erstellt am 18.11.2016 um 12:34 Uhr von outofmemory
@rojojo
Ich verstehe nicht, was die Art der Entgeltabrechung mit dem Beschäftigungsverhältnis zu tun haben soll? Kannst du mir das mal erläutern?
Erstellt am 18.11.2016 um 13:25 Uhr von Ernsthaft
Lieber rojojo, bevor sich dieser Thread jetzt bis ins Unendliche aufbläht Folgendes:
„Das ist nur meine Kentniss und muß nicht richtig sein.“
Bis auf zwei Aussagen (Wahl u. Teilzeit) sowie zwei hypothetischen (Rente u. Nachrücker) ist alles sonstige leider ein Ausdruck von fehlender Kenntnis und gottseidank nicht richtig.
Bevor du dich hier unnötig outest, gehe bitte zukünftig bei und prüfe vorab, was du zu einem Thema aussagen möchtest.
Eine Kenntnis (Wissen) hängt ja auch stark von der Art der Kenntniserlangung (Weg) ab. Sich Backpfeifen einfangen, ist aber bestimmt nicht der beste Weg.
Ist jetzt nicht böse gemeint, sondern ein gut gemeinter Ratschlag.
Erstellt am 18.11.2016 um 16:41 Uhr von Narosa
Mir ist jetzt nicht klar aus euren Aussagen ob der BRM nach seinem Wechsel in einen 450? Arbeitsverhältnis aus dem BR ausgeschieden ist!!
Für alle anderen hilfreichen Antworten Danke ich euch allen sehr.
Erstellt am 10.12.2016 um 17:48 Uhr von nicoline
*Mir ist jetzt nicht klar aus euren Aussagen ob der BRM nach seinem Wechsel in einen 450? Arbeitsverhältnis aus dem BR ausgeschieden ist!!*
Nein, ist er nicht!