Erstellt am 22.10.2016 um 11:41 Uhr von Challenger
Tach auch,
als BR hast Du kein Weisungsrecht gegenüber dem MA.Du kannst aber den AG auffordern,dem
Ma eine entsprechende Weisung zu erteilen, die Arbeit einzustellen.
Erstellt am 22.10.2016 um 11:51 Uhr von BetriebsratDC
Vielen dank für die Info, bin ich nicht drauf gekommen.
Was wenn der AG nicht der Aufforderung nach kommt und/oder der MA sich weigert zu gehen?
Da ja im Beschluss bzw Antrag auch nur 1 MA vorgesehen war.
Erstellt am 22.10.2016 um 12:04 Uhr von gironimo
Das ist dann das Problem des AG. Den Anspruch auf Unterlassung (hier keine Arbeit ohne Zustimmung des BR für diesen AN ) hat der BR gegenüber dem AG.
Erstellt am 22.10.2016 um 22:13 Uhr von simonnanna
immer mit dem AG reden. Er ist der Ansprechpartner des BR und ist verantwortlich was da passiert.
Was anderenfalls passieren kann zeigt der Fall eines BRM in unserer Gemeinde, der durch unsere Lokalpresse gegangen ist. Der hat nämlich versucht Arbeiter von Mehrarbeit abzuhalten. Er ist dabei handgreiflich geworden und drohte den Mitarbeitern, dass das arbeitsrechtliche Konsequenzen für die haben wird. Das BRM wurde wegen Nötigung verurteilt und hatte eine üble Geldstrafe zu zahlen