Erstellt am 30.09.2016 um 20:00 Uhr von Catweazle
Was spricht gegen die Gewerkschaft? Sie wird doch nur beratend dabei sein. Wer auch immer ihr seid. Es würde Sinn machen wenn der Wahlvorstand die Wahl durchführt.
Erstellt am 30.09.2016 um 20:02 Uhr von MClassic
Wahlvostand wurde bereits einberufen
Erstellt am 30.09.2016 um 20:14 Uhr von Challenger
Tach auch,
eine Rechtsgrundlage wirst Du hierzu auch nicht finden. Im Gegenteil. Euer Ziel, die
Gewerkschaften auszugrenzen, erfüllt meiner Auffassung nach den Tatbestand der groben
Amtspflichtverletzung, da der BR nach §2 BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit
den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften verpflichtet ist.
Sofern Ihr auf Euerem Standpunkt beharrt und die Wahl ohne den Beistand der GW durchführt,
dann könnte die GW nach §23 BetrVG gegen den BR ein arbeitsgerichtliches Ausschlußverfahren
einleiten.
Erstellt am 30.09.2016 um 21:25 Uhr von Kölner
@Challenger
Ah ja? Das geht?
Erstellt am 30.09.2016 um 22:16 Uhr von Hoppel
Warum guckt man nicht einfach mal in´s BetrVG?
BetrVG § 63 Wahlvorschriften
... Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter gelten ... § 16 Abs. 1 Satz 4 bis 6, ... entsprechend.
BetrVG § 16 Bestellung des Wahlvorstands
Abs.1 Satz 6: Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.
Erstellt am 01.10.2016 um 07:37 Uhr von Zappelmann
Nun lasst mal die Kirche im Dorf und spielt die Rolle der Gewerkschaften nicht allzu hoch.
Ich kann mich an acht Jahre am Stück erinnern, da haben wir keinen von denen gehört oder gesehen. Sicher hatten sie Gründe dafür, ich will nur sagen, sie nicht ins Boot holen, heißt noch lange nicht, sie auszugrenzen.
Erstellt am 01.10.2016 um 09:13 Uhr von gironimo
Ich sehe überhaupt keine Veranlassung, die Gewerkschaft hinzuziehen zu müssen. Das dies praktisch sein kann, sei mal dahingestellt.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass ihr eure Haltung zur Gewerkschaft dringend überdenken solltet. Die Gewerkschaft ist kein Konkurrenzbetrieb zum BR, sondern Partner. Auf Paragraph 2 BetrVG wurde ja schon hingewiesen.