Dienstplan für die Ärzte einer Fachrichtung wurde vom BR genehmigt und den Kollegen ausgehändigt.
Eine Ärztin hat in diesem Plan zwei Wochen Urlaub und nachfolgend eine Woche Frei.
Nun hat der Chefarzt dieser Kollegin an ihrem letzten Arbeitstag mitgeteilt, dass sie zwar den Urlaub nehmen kann, jedoch die Woche Frei sei gestrichen, nachdem ein Kollege infolge Unfall für längere Zeit ausfallen wird. Er beruft sich hier auf das Direktionsrecht, denn er hat es der Ärztin noch im Dienst mitgeteilt und nicht erst während ihres Urlaubs bzw. Frei.

Für eure Antworten schon mal "Herzlichen Dank"