Erstellt am 30.09.2016 um 07:45 Uhr von gironimo
Wenn der Wechsel faktisch umgesetzt ist, ist doch erst einmal alles gut. Auch durch schlüssiges handeln, kann eine Vertragsänderung zu Stande gekommen sein.
Erstellt am 30.09.2016 um 07:56 Uhr von Machsbesser
Wenn du nach Paragraphen 5 Abs 3 eine leitende Person bist, dann bist du hier völlig falsch.
Wir sind nicht befugt euch in euren belangen zu helfen.
Ihr habt bzw. Müsst euer eigenen Ausschuss bilden.
Und wenn du BRM bist, darfst du auch kein leitender Angestellter nach Paragraphen 5 Abs. 3 werden, es sei denn du legst dein Amt als BRM nieder.
Dann wirst auch bestimmt einen Vertrag als schichtführer bekommen.
Erstellt am 30.09.2016 um 08:00 Uhr von gironimo
Ein Schichtleiter dürfte kaum unter den Paragraph 5 BetrVG fallen.
Erstellt am 30.09.2016 um 08:03 Uhr von Erbsenzähler
@Thomas
Ein "leitend" oder "Leiter" im Titel macht noch immer keinen leitenden Angestellten aus dir!
Ein Arbeitsvertrag und dessen Änderung kann auch mündlich oder durch konkludentes Verhalten entstehen. Durch das Zeugnis hast du ja auch eine schriftliche Bestätigung für die Position als Schichtleiter.
Das man am Anfang einer Karriere nicht das gleiche Geld bekommt wie "alte" Hasen ist aber auch normal.
@Machsbesser
Bitte schreibe beim nächsten Mal auch das Gesetz mit, wenn du einen § zitierst. Wie hier das BetrVG
Erstellt am 30.09.2016 um 10:51 Uhr von celestro
"Ein "leitend" oder "Leiter" im Titel macht noch immer keinen leitenden Angestellten aus dir!"
Braucht man ihm hier aber auch nicht "vorwerfen". Denn in "Vom Mitarbeiter zum leitenden Mitarbeiter genauer gesagt vom Produktionsmitarbeiter zum Schichtleiter" steckt nirgendwo "leitender Angestellter".
Ansonsten ist Dein Kommentar natürlich völlig korrekt.
Erstellt am 30.09.2016 um 16:35 Uhr von Flinkerkoelner
Danke
für eure Antworten, vielleicht habe ich mich auch etwas falsch ausgedrückt. mit leitender Mitarbeiter.
Sagen wir mal es so habe mich durch Qualifikation vom Produktionsmitarbeiter zum Schichtleiter hochgearbeitet. Gehöre somit zum Führungsmitarbeiter der Schicht bzw. Team. Habe ein Aufgabenbereich von Personalplanung und Produktionsablauf und Planung.
Ob das jetzt ein leitender Angestellter ist nach § 5 Abs. 3 glaube ich kaum, da sogar diese und sogar der übergeordneter Teamleiter das Amt als BR-Mitglied ausüben kann und sich zur Wahl stellen kann.
MFG
Thomas