Hallo Betriebsräte,

laut §102 soll der BR soweit es erforderlich erscheint, vor seiner Stellungsnahme den betreffenden Arbeitnehmer (AN) hören.

Wenn der AN zum Zeitpunkt der Anhörung zur Kündigung noch im Betrieb ist, ist das kein Problem, dann geht ein Betriebsrat hin und spricht mit dem AN.
Aber hier mal zwei andere Fälle:
Fall A: Der Arbeitgeber (AG)besucht den AN an seinem Arbeitsplatz und sagt: "Wir hören jetzt den BR zu deiner Kündigung an, pack deine Sachen, gibt Schlüssel ab und geh, bist ab sofort freigestellt (bezahlt)."
Fall B: Der BR bekommt die Anhörung zur Kündigung und der AN ist nicht im Betrieb, da z.B. in Krankschreibung.

Wir wollten dann vom AG Kontaktdaten zu den betroffenen AN erhalten, um diese kontaktieren zu können.
Der AG argumentiert dann mit dem Datenschutzrecht. Ist das schlüssig? Der BR ist doch nicht "Dritter" im Sinne des Datenschutzgesetzes.
Alternativ bietet der AG uns an, erst den AN zu fragen, ob seine Kontaktdaten an den BR weitergereicht werden dürfen.

Wie handhabt ihr das in euren Betrieben?