Erstellt am 15.08.2016 um 18:17 Uhr von UliPK
Lese dir das mal dazu durch:
http://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/arbeitnehmer-datenschutz-aus-einem-anderem-blickwinkel-was-darf-der-betriebsrat/
Erstellt am 15.08.2016 um 19:38 Uhr von gironimo
Du hast recht, der AG argumentiert falsch mit dem Datenschutz. .
Ich würde in diesem Fall in den Widerspruch / Bedenken reinschreiben, dass der AG euch die Kontaktdaten verweigert hatund ihr euch deshalb kein abschließendes Bild machen konntet.
Erstellt am 15.08.2016 um 20:50 Uhr von Hopphans
Danke an UliPK und gironimo.
Wie handhabt ihr das in euren Betrieben, oder kommt es bei euch nie zu diesem Problem?
Erstellt am 15.08.2016 um 22:49 Uhr von UliPK
Habe ein BR Handy von der Firma bekommen und bin fast immer erreichbar
für die MA. Das geht aber auch nur weil wir nicht gerade ein großer Betrieb sind.
Erstellt am 15.08.2016 um 23:27 Uhr von gironimo
Wir haben Zugang zu allen Adressen und Telefonnummern , die wir brauchen.
Erstellt am 16.08.2016 um 07:48 Uhr von Erbsenzähler
Bei uns ist das wie bei gironimo.
Wir versuchen die betroffene Person (mehrmals) anzurufen. Bekommen wir sie nicht ans Telefon schreibe ich eine Brief und bitte um schnellstmöglichen Rückruf.
Erstellt am 16.08.2016 um 14:27 Uhr von Hopphans
Hallo Gironimo und Erbsenzähler,
wie kommt es, dass ihr den Zugang zu allen Adressen und Telefonnummern habt?
Weil ihr in kleinen Betrieben arbeitet, weil das schon immer so war, weil ich das irgendwann erkämpft habt?
Wir haben über 1000 Mitarbeiter und keinen Zugang zu Adresen und Telefonnummer :-(
Der Vorschlag von Gironimo, dass wir in den Widerspruch/die Bedenken reinschreiben, dass der AG uns die Kontaktdaten verweigert hat und wir uns deshalb kein abschließendes Bild machen konnten, ist zwar möglich und werden wir in Zukunft auch machen, aber Strafe steht ja wohl nicht darauf uns die Kontaktdaten zu verweigern?
Interessant wäre auch noch wie die vom AG vorgeschlagene Methode rechtlich zu bewerten ist: Der AG bietet uns an, erst den AN zu fragen, ob seine Kontaktdaten an den BR weitergereicht werden dürfen. Schließlich wissen wir nicht, ob der AG sich wirklich bemüht hat den AN zu erreiche.
Erstellt am 16.08.2016 um 15:06 Uhr von Redcloud
Also ich habe den MA direkt auf sein Handy angerufen, da im Urlaub und mit ihm das Gespräch geführt. Habe ja nur diese 1 Wochenfrist....oder?
Erstellt am 16.08.2016 um 17:50 Uhr von UliPK
Habt ihr eure Wahlunterlagen nicht mehr?
Bei uns waren da auch auch die Adressen mit dabei.
Erstellt am 16.08.2016 um 19:26 Uhr von Pjöööng
Wobei dann die Frage ist, ob der Arbeitgeber die Adressen aller Wahlberechtigten übermitteln durfte, ob diese bis heute aufbewahrt werden durften und ob der Betriebsrat heute auf diesen Adressbestand zugreifen darf.