Hallo miteinander ,
Ich habe eine Frage zwecks Arbeitsort und Arbeitsbeginn. Mein Vertrag wurde mit einem Ingenieurbüro in XX geschlossen. Der Hauptsitz ist in XX und mir wurde mündlich beim unterzeichnen gesagt, ich würde hauptsächlich in XX arbeiten. Ab und zu solle ich in dem anderm Ingenieurbüro in ZZ aushelfen. Mir würde ein Kfz gestellt. Nun steht u.a. Auch im Vertrag,dass die Tätigkeiten auch in allen andern Standorten ausgeübt werden sollen. Ist nun mein Arbeisplatz XX oder auch ZZ. Und muss der Arbeitsgeber mir für ZZ einen Wagen zur Verfügung stellen ? Mit wird einer momentan gestellt , nur muss ich ihn morgens in XX abholen, verschiedene Materialien mit nach ZZ nehmen und abends die Einnahmen und den Wagen wieder nach ZZ bringen. Beginnt die Arbeitszeit dann beim Eintreffen in XX oder in ZZ. Den vereinbart war ja eigentlich die Arbeitsstätte in XX. Ich danke schonmal für eine Antwort.