Hallo zusammen,

heute habe ich eine E-Mail von unserer Personalabteilung "an Alle" erhalten, mit welcher alle MA eingeladen werden, an einer Befragung der Barmer BEK teilzunehmen:
"Wir möchten nach den Sommerferien wieder einen Gesundheitstag mit der BARMER GEK in unserem Unternehmen veranstalten:
Auf unserem gemeinsamen Weg zur kontinuierlichen Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz wollen wir mittels einer Online-Befragung, dem BARMER GEK Online-Check, eine erste Standortbestimmung vornehmen.
Neben Ihrem Wohlbefinden interessieren uns auch Ihre Standpunkte zum Thema Fitness, Ernährung und Stress sowie Ihre Erwartungen an ein Betriebliches Gesundheitsmanagement.
Mit Hilfe der Befragung können Ihre Bedürfnisse, erste Belastungsschwerpunkte und Interventionsansätze ermittelt werden. Die Ergebnisse werden zeitnah ausschließlich durch die BARMER GEK ausgewertet.
Alle Daten werden anonym behandelt, Rückschlüsse auf einzelne Personen können und sollen nicht getroffen werden. Die BARMER GEK fungiert dabei als verlässlicher Partner und neutraler Koordinator. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die Bestimmungen über den Schutz der Sozialdaten nach dem SGB X werden dabei jederzeit gewährleistet.
Für die Teilnahme am Online-Check benötigen Sie ca. fünf Minuten - bitte nehmen Sie sich diesen Augenblick Zeit und beantworten die 13 Fragen, damit wir gemeinsam präventive Maßnahmen für Sie ableiten können!

Diese Maßnahme ist mit dem BR nicht abgesprochen. Für mich ist in erster Linie interessant, WIE sichergestellt worden ist, dass die Befragung anonym ist und keine Rückschlüsse auf die teilnehmende Person gezogen werden können.

Wo seht ihr Mitbestimmungsrechte des BR? Nach welchen §§ könnten wir eingreifen? Sollten wir das sofort stoppen? Wie seht ihr das?