Es gibt Auflagen,Regeln und Abläufe die zur Auflage bzw. Anforderung für ein Unternehmen gemacht werden. Ähnlich wie bei einer UVV, werden diese aber vom Gesetzgeber bei nicht korrektem einhalten mit einem § im StGB geahndet .
Wenn ich die BR Kollegen ins Boot hole und meinen mit nur Dududu ist es getan (wollen kein Stress haben) können Sie rechtlich gesehen wegen Unterlassung belangt werden, der Abteilungschef sieht alles ganz entspannt, verdreht Regeln/Auflagen ! Bei einer Compliance Meldung kracht es Richtig. Wenn ich nicht Handel, und jemand sagt der, wusste Bescheid, bin ich wegen Unterlassung § 13 StGB auch mit dran.
Betroffen Führungskräfte, wollen davon nix wissen, sie meinen das alles Verantworten zu können. Wenn aber durch einen Arbeitsunfall, dann herauskommt, das gewisse Sachen nicht korrekt Abgelaufen sind, droht die Gefahr einen Zuschlag durch fahrlässige Körperverletzung. ..... kann keine großen Details nennen leider.
Die reine Fahrlässigkeit ohne Folgen wird in dem Gesetzt aber schon erwähnt ! Ideen ?

Hoffe jetzt verständlicher !