Hallo,

folgender Fall:
-Einem Betriebsratmitglied soll außerordentlich gekündigt werden
-Der Betriebsrat widerspricht der Kündigung
-Der Arbeitgeber leitet kein Zustimmungsersetzungsverfahren gem. 103 BetrVG ein
und kündigt das Betriebsratsmitglied trotzde

Wie geht es jetzt weiter? Ich finde zu dieser Konstellation nichts im weltweiten Netz.
Im Internet findet man nur das der Arbeitgeber die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen muss. Wie geht es aber weiter wenn er es nicht macht?