Erstellt am 25.05.2016 um 07:05 Uhr von ickederdicke
Was an Stillschweigen hat da jemand nicht verstanden ?
Der Vorgesetzte des genannten ist auch nur ein AN und würde zur rechten Zeit von oben informiert werden. Menschlich kann er verärgert sein soviel er will.
Erstellt am 25.05.2016 um 09:33 Uhr von gironimo
Er muss gesetzlich nicht informiert werden. Allerdings wäre das Führungsverständnis des Arbeitgebers zu hinterfragen.
Der BR darf aus meiner Sicht natürlich den Vorgesetzten informieren - natürlich unter Beachtung der Schutzwürdigkeit persönlicher Daten des AN, dem gekündigt werden soll. (Hier kam ja wohl ein Aufhebungsvertrag zum Zuge).
Erstellt am 25.05.2016 um 12:21 Uhr von nicoline
4 Menschen führen ein Gespräch, unter anderem ein BR Mitglied.
Am Ende des Gespräches ***wird Stillschweigen vereinbart.***
gironimo,
wieso kann der BR aus deiner Sicht natürlich den Vorgesetzten informieren? Ich würde mich als BRM hüten, so etwas zu tun, wenn Stillschweigen vereinbart wurde.
Erstellt am 25.05.2016 um 20:38 Uhr von alterMann
Wenn Stillschweigen vereinbart war, dann hätte ich auch meinen Mund gehalten.
Ich hätt's aber nicht vereinbart.
Erstellt am 25.05.2016 um 22:19 Uhr von Hoppel
@ gironimo
"Der BR darf aus meiner Sicht natürlich den Vorgesetzten informieren ..."
Bei einer solchen Sichtweise würde ich Dich Plaudertasche ganz sicher nicht bei einem solch vertraulichen Gespräch dabei haben wollen!
Selbstverständlich darf der BR den Vorgesetzten NICHT informieren!
Auch hätte ein Stillschweigen noch nicht einmal explizit vereinbart werden müssen.
@ Aleksander
"Und darf der BR den Vorgesetzten darüber informieren?"
Ganz sicher NICHT!
"Bitte wenn möglich mit Verweis auf Gesetze, Kommentare, Urteile."
Fitting, § 79 BetrVG, RN 32ff > hier findet man auch diverse Querverweise auf andere §§ und Gesetze, z.B. das BDSG