Erstellt am 14.05.2016 um 15:00 Uhr von gironimo
Das ist ja fast wie im Knast - und genauso würde ich es gegenüber dem Arbeitgeber argumentieren.
Vielleicht argumentiert Ihr auch mit dem § 75 Abs. 2 BetrVG.
Aber frage lieber keinen Juristen - die machen daraus ein ernstes Vergehen des Mitarbeiters.
Wir hatten mal einen Vorgesetzten, der hatte was dagegen, dass jemand während der Arbeit singt (er würde seine Arbeit nicht ernst nehmen). Wir haben es (anonymisiert) in der nächsten Betriebsversammlung berichtet - damit war die Sache erledigt.
Erstellt am 15.05.2016 um 23:15 Uhr von Challenger
Tach auch,
ist zwar nicht wie im Knast, eher wie im 1900'ten Jahrhundert. In einer
Büro-Ordnung aus dem Jahre 1870 heißt es u.a. :
" WÄHREND DER BUREAUSTUNDEN DARF NICHT GESPROCHEN WERDEN "
Trifft es denn zu, daß der Kollege ständig beobachtet und kontrolliert wird ?
Wenn ja, ist er der einzige der das erdulden muß ? Vielleicht ein Indiz für
Mobbing.
Erstellt am 17.05.2016 um 09:43 Uhr von Nivek
Hi,
am ehesten betrifft es hier doch die Frage nach der sog. "Ordnung im Betrieb".
Verhaltensregeln wie diese, die offensichtlich jeden gleich betreffen sollen (oder passiert dies tatsächlich nur bei dem einen Mitarbeiter?), sind doch in eurer MB (BetrVG §87, Abs. Nr.1).
Sofern Ihr also noch keine mitbestimmten Regelungen in Bezug auf das Verlassen des Arbeitsplatzes für einen kurzen Schwatz unter Kollegen habt, dann regelt es doch.
Verfasst ein Dokument, wie die Anwesenheitspflichten am Arbeitsplatz auszusehen haben, wie sich ordnungsgemäß beim Vorgesetzten abzumelden ist, ob und wie diese Zeiten ggf. Arbeitszeit technisch berücksichtigt werden sollen, und so weiter, und so fort ...
Betrifft es tatsächlich nur der einzelnen Arbeitnehmer, und alle anderen dürfen "unkontrolliert" Ihren Arbeitsplatz verlassen, mit anderen Kollegen Kaffee trinken, oder ähnliches, dann würde ich den betreffenden Kollegen zu mir ins Büro holen, und Ihn davon überzeugen, dass er beim BR eine Beschwerde im Sinne des BetrVG § 85 vorgebracht hat :)
Dann kümmert sich der BR um den Rest.
Grüße,
Erstellt am 17.05.2016 um 13:43 Uhr von Pjöööng
Hier geht es vermutlich nicht um das Ordnungsverhalten, sondern um eine Arbeitsanweisung. Der Kollege kann ja vermutlich nicht seiner Arbeit nachkommen, wenn er nicht an seinem Arbeitsplatz ist.
Um das in Gänze beurteilen zu können, müsste man aber die konkreten Umstände kennen.