Kollegin ist schwanger, möchte nach der Elternzeit gerne in Teilzeit arbeiten und bekommt vom Chef gesagt, dann würde man ihr die derzeitige Gehaltsgruppe wegnehmen und sie somit niedriger eingruppieren. Nach meinem Kenntnisstand hat die Kollegin Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der im wesentlichen dem Profil entspricht, welches vor der Elternzeit zu erfüllen war - dazu gehört für mich auch die gleiche Eingruppierung (natürlich an die Teilzeit angeglichen) wie vor der Elternzeit. Sehe ich das falsch oder kann der Arbeitgeber wirklich so handeln (habe ich bisher noch nicht gehört). Vielen Dank für eure Hilfe - Obelix...
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