Erstellt am 05.04.2016 um 10:19 Uhr von celestro
Grundsätzlich sollte man solche Fragen lieber direkt mit einem Anwalt bereden. Also grobe Richtung würde ich mal vermuten, das Du 100% freigestellt worden bist und daher nicht arbeiten BRAUCHST. Was nicht heißt, daß Du es nicht trotzdem tun kannst.
Einen Vorteil würde ich nur dann sehen, wenn Du die Vergütung bekommst, ohne etwas dafür leisten zu müssen. Wenn Du den Dienst übernimmst, gibt es ja die entsprechende Gegenleistung. Könnte man ggf. auch vorher schriftlich fixieren (Ausnahme wegen besonderer Situation), bzw. sinnvoll wäre ein Beschluss des BR dazu.
Erstellt am 05.04.2016 um 10:32 Uhr von Rattle
Überstunden sind doch Mitbestimmungspflichtig...................
87/2 BetrVG
MFG
Erstellt am 05.04.2016 um 11:27 Uhr von Mattes
Ich habe mir die "Zeitweise" Unterstützung der Belegschaft mit Beschluss im Gremium legitimieren lassen.
Natürlich nur in soweit es die BR-Arbeit nicht behindert.
Erstellt am 05.04.2016 um 11:47 Uhr von Kölner
Aus meiner Sicht:
Hier kommt nix "hinzu"! Er muss die Zeit abfeiern; sonst vorteilsnahme.
Und: Das Gremium muss den Dienst genehmigen.
Erstellt am 05.04.2016 um 12:01 Uhr von Mattes
Ob er die Zeit abfeiert oder ausbezahlt bekommt hängt in dem Fall doch eher daran, wie in dem Betrieb Mehrarbeit abgegolten wird.
Mehrarbeit für BR-Tätigkeiten = Freistellung also Abfeiern wie im BetrVG vorgegeben
Mehrarbeit für "normale" Arbeit = Abzugelten wie bei allen anderen um Nachteile zu vermeiden
Fällt die Aushilfe zeitlich sowieso in die Freigestellte Arbeitszeit ändert sich nichts.
Erstellt am 05.04.2016 um 12:20 Uhr von petermännchen
Also- es handelt sich um Rufdienst. 12% des individuellen Stundenentgeltes. Da ich bis dahin nicht gearbeitet habe kann ich auch nichts abfeiern. Erst bei Inanspruchnahme käme ja Aktivzeit dazu, die ausgezahlt oder in FZ abgegolten wird.
Erstellt am 05.04.2016 um 13:30 Uhr von galaxy
@petermännchen
Tarifvertrag Marburger Bund? Dann siehe TV- Ärzte § 10,11 da ist alles erläutert was wichtig ist.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 05.04.2016 um 13:32 Uhr von gironimo
>und der AbtLtr sucht für Sonntag einen Assistentenrufdienst >
Wenn der BR dieser Vorgehensweise zugestimmt hat, sehe ich kein Problem, wenn Du mal einspringst.
Ich würde aber deutlich machen, dass es ein Sonderfall ist und der BR erwartet, dass die Personalplanung in diesem Berreich korrigiert wird.
Erstellt am 05.04.2016 um 15:20 Uhr von celestro
"Tarifvertrag Marburger Bund? Dann siehe TV- Ärzte § 10,11 da ist alles erläutert was wichtig ist."
Diese allgemeinen Regeln kennt er sicherlich. Da steht aber nicht ein Wort über freigestellte BRM oder dergleichen. Von daher sind diese § hier und jetzt völlig sinnlos.