Hallo, ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist (Kündigung durch den Arbeitnehmer).

Im Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende geregelt.

In der bestehenden Betriebsvereinbarung steht folgendes: "Form und Frist der Kündigung richten sich nach den gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen."
Da es keine Tarifverträge mehr gibt, fällt dieser Punkt weg.

Die Frage ist nun: Auf was kann sich der Arbeitnehmer beziehen? Auf die gesetzliche oder die im Arbeitsvertrag geregelte Frist?

Ich habe schon einiges über das Günstigkeitsprinzip gelesen, aber ich bin mir unsicher ob es in diesem Fall überhaupt eingreift. Leider habe ich auch kein Urteil von einem Gericht oder einen entsprechenden Paragraphen finden können.

Kann mir jemand meine Frage beantworten?

Vorab schon mal herzlichen Dank!