Hallo,

ich bin ein nicht freigestellter BRV in einem Betriebsrat der noch recht jung ist (ca1 Jahr)

Ich bin zum Bildungsbeauftragten aus unserem Gremium gewählt worden und kümmer mich um Alls was mit der BR-Bildung zutun hat, also Bildungsstelle aussuchen Lehrgang aussuchen Beschluss anfertigen und im Gremium beschließen lassen, Anmeldung weiterleiten u.s.w.
Nun bin ich von unsere Gewerkschaft angeschrieben worden, das ich auf einen Lehrgagn soll als Bildungsbeauftragter, wo Mann mir zeigt wie dies am besten geplant wird worauf zu achten ist und wo ich mich mit anderen Bildungsbeauftragten austauschen kann.
Der Lehrgang geht 1 Tag und soll für die Firma Kostenlos sein, bis auf die Ausnahme das sie auf mich und meine Arbeit für diesen Tag verzichten muss.
Jetzt hab ich den Antrag für diesen Lehrgang bei mir in der Firma eingereicht und hab heute erfahren das obwohl der Firma keine Kosten für diesen Lehrgang entstehen, mein Chef sagt, er muss erst mal gucken wie oft ein BR von der Arbeit unentgeltlich freigestellt werden darf????
Den Verdienstausfall bekömmlich von der Gewerkschaft zurück.

Hab jetzt schon lange im Internet gesucht kann aber dazu nichts finden, hat einer eine Idee wonach ich genau suchen kann oder ev. einen Paragraphen?
Habt ihr irgend welche Erfahrungen diesbezüglich gemacht?

Ich freue mich schon auf konstruktive Antworten