Erstellt am 03.03.2016 um 11:00 Uhr von moreno
Aus Eurer Sicht und was sagen die Kollegen die diese Dienste freiwillig übernehmen?
Erstellt am 03.03.2016 um 11:29 Uhr von Mattes
Ich bezweifle, das der Gesetzgeber die Verkaufstätigkeit am Wochenende als Ehrenamt sieht.
Ich denke er wird da eher Steuerhinterziehung, Betrug an den Sozialkassen etc. sehen.
Sind die MA den Versichert wenn sie am Wochenende verkaufen?
Was sagt das Gewerbeaufsichtsamt dazu?
Haben ich mich jetzt in den letzten Jahren geirrt und die ehrenamtlichen auf Baustellen zu unrecht als Schwarzarbeiter betitelt?
Erstellt am 03.03.2016 um 12:50 Uhr von gironimo
Ehrenamtliche Arbeit am Arbeitsplatz gibt es in so fern nicht.
Die AN können nur dann zusätzlich tätig werden, wenn der BR der Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit zugestimmt hat (und dabei zuvor die Konditionen mit dem AG geklärt hat: also Bezahlung, Zeitausgleich usw)
Dieses Mitbestimmungsrecht lässt sich nicht umgehen, indem der AG sagt, die Kollegen kommen freiwillig. Ihr solltet da den AG auffordern, es zu unterlassen Arbeiten außerhalb der Arbeitszeit anzuordnen, ohne dass der BR beteiligt wurde. Notfalls § 23.3 BetrVG ins Auge fassen.
Individualrechtlich sehe ich übrigens auch noch den § 612 BGB
Erstellt am 03.03.2016 um 13:00 Uhr von moreno
Hmmm ich arbeite aber auch nebenbei ehrenamtlich für meinen Arbeitgeber :-)
Erstellt am 03.03.2016 um 13:59 Uhr von gironimo
aber eben als BR :-) selber Schuld :-(
aber Du bekommst die Zeit je wenigstens vergütet - wenn auch schlecht
Erstellt am 03.03.2016 um 14:23 Uhr von moreno
Ne nicht als BR da bekomm ich die Zeit gut vergütet :-) aber bei Diaabenden Ausbildungsmessen Kegelabende usw usw alles ehrenamtlich und gerne. Auch an Wochenenden.
Erstellt am 03.03.2016 um 14:36 Uhr von Pjöööng
"Diaabende"? So etwas gibt es noch?
Erstellt am 03.03.2016 um 15:03 Uhr von frausommer
Hallo moreno, wenn für dich und deine Familie alles passt, ist doch alles gut, FÜR DICH.
Als BR-Mitglied sehe ich mich eher bei gironimo und Mattes. Denn die Freiwilligkeit, ist eher eine aufgezwungene Freiwilligkeit. Für Leute mit einem "Sprachfehler". Und schnell kann alles zu einer "betrieblichen Übung" werden. Und ausserdem, da war doch noch etwas mit Gleichbehandlungsgrundsatz und Fürsorgepflicht.
Erstellt am 03.03.2016 um 15:18 Uhr von Mattes
also Unrecht kann nie nicht zu einer Betrieblichen Übung werden...
Und um es nochmal klar zu sagen es ist egal ob der AG oder die MA es Freiwillig machen.
Es ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit woraus sich schon alles weitere ergibt....
bis hin zur Beteiligung des BR wie oben von gironimo angeschnitten.
Erstellt am 03.03.2016 um 15:25 Uhr von moreno
Hallo Frau Sommer. Deswegen hatte ich ja schon geschrieben was die Kollegen denn zu diesen Einsätzen sagen. Sicherlich muss man auch unterscheiden ob man bei einem gemeinnützigen Verein arbeitet (wie ich) oder bei einem gewinn orientierten Unternehmen. In diesem Fall würde ich als Betriebsrat auch von Mehrarbeit ausgehen ...auch wenn diese nicht vergütet wird ....und meine Mitbestimmung einfordern.
@Pjöööng jaaa sehr beliebt ist Diavortrag ,,Kanu fahren im Altrhein" Altersdurchnitt der Zuschauer liegt bei 98,5 Jahren ;-)