Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
ich habe mal eine Frage zu der neuen, gesetzlichen Regelung zur Nachtarbeit. Wir haben unseren Kollegen betriebsratsseitig mitgeteilt, dass Sie rückwirkend zum 01.01.2016 +25% bekommen da der Gesetzgeber so entschieden hat (im Dezember 2015). Nun steht im Raum, dass dies nicht richtig sei. Es würde +30% geben und mehr Urlaub aufgrund der Dauerbelastung. Es besteht eine Betriebsvereinbarung über 27 Tage im Betrieb. Wir sind nicht tarifgebunden (Grosshandel). Kann mir jemand sagen ob wir falsche Aussagen getätigt haben? Vielen Dank im Voraus!