Hier in unserem Betrieb wird der geltende Tarif (Verdi) Baden-Württemberg 25 % Zuschläge für Nachtarbeit und Überstunden nicht eingehalten. Trotz Einforderung und Fristensetzen werden wir ignoriert. Jetzt wurde uns mitgeteilt, dass wenn eine korrekte Zahlung der Zuschläge künftig erfolgen sollte, der Anspruch ja nur für Verdi Mitglieder gelten würde. Was ja eigentlich auch so stimmt, aber seither wurden alle Mitarbeiter/innen nach dem gültigen Tarif bezahlt. Greift hier nicht das Gewohnheitsrecht???