Erstellt am 18.01.2016 um 10:33 Uhr von Pjöööng
Schaust Du z.B. im Fitting in Rn 16 zum § 30 dann wirst Du feststellen dass das zulässig ist.
Erstellt am 18.01.2016 um 10:54 Uhr von gironimo
In großen Gremien ist so etwas gängige Praxis.
Ob die Kollegin in der Gewerkschaft ist, ist für die BR-Arbeit völlig unerheblich. Ihr solltet sie auf anderem Wege davon überzeugen, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden.
Erstellt am 18.01.2016 um 11:05 Uhr von Pickel
""Ihr solltet sie auf anderem Wege davon überzeugen, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden.""
Vielleicht sollte der BR aber auch die grundgesetzlich verankerte Privatautonomie respektieren und JEDEN Eindruck vermeiden, gewerkschaftliche Organisation stünde in Abhängigkeit zu ihrem Beschäftigungsverhältnis.
Erstellt am 18.01.2016 um 11:12 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Ihr solltet sie auf anderem Wege davon überzeugen, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden."
Tipps und Tricks dafür gibt es bei Ibrahim Ergin... ;0)
Erstellt am 18.01.2016 um 20:56 Uhr von Challenger
Tach auch korkeli,
achtet jedoch darauf,daß Euere Sekretärin auf
Verschwiegenheit verpflichtet wird
Erstellt am 19.01.2016 um 07:46 Uhr von korkely
Hallo alle zusammen,
erstmal herzlichen Dank für die wirklich guten Beiträge. Ich hatte es selbst schon so weit nachgelesen, aber ich konnte es nicht richtig an Gesetzestexten festmachen um die 1. Vorsitzende davon zu überzeugen.
Nochmals vielen Dank.
Erstellt am 19.01.2016 um 08:53 Uhr von moreno
@Korkely ist doch kein Problem wenn die BRV die Sekretärin nicht dabei haben möchte soll sie das Protokoll selber schreiben!
Erstellt am 19.01.2016 um 20:01 Uhr von korkely
Hallo moreno,
die BRV will das schon + die Meisten, nur gibt es bei uns im 11er-Rat halt immer irgendwelche die das Haar in der Suppe suchen. Wir werden Sie aber eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben lassen, dann passt das schon :-)
LG, korkely