Guten Morgen!

Ich bitte um eure Hilfe.
Es gibt bei uns im Haus keine BV für eine ACD-Telefonanlage.
Dies ist aber nicht das Thema (muß dringend erledigt werden), sondern, wenn hier eine Aktualisierung der Software erfolgt, muss es dann auch nach § 87,1,6 BetrVG zugestimmt werden?
Ich finde Aktualisierung von Software für PC aber nicht direkt Telefonanlage.
Oder gilt es nur in Verbindung mit einer gemachten BV?

Die Frage, falls es undeutlich von mir ist, Softwareaktualisierung für ACD-Anlage auch mitbestimmungspflichtig?
Danke