Erstellt am 04.01.2016 um 10:00 Uhr von Fragenmann
Bist du im Betriebsrat und wäre der AG froh wenn du weg wärest?
Aus irgendeinem Grund müsstest du ja erstmal gefeuert werden um eine Abfindung überhaupt in Erwägung ziehen zu können.
Da du selbst schreibst, dass das bei euch unterschiedlich gehandhabt wird denke ich nicht, dass hier jemand eine Glaskugel besitzt und dir da Zahlen nennen wird.
Was würdest du denn fordern? Da du noch bis 2020 arbeiten musst, müsstest du ja erstmal an deiner Kündigung arbeiten...
Erstellt am 04.01.2016 um 10:43 Uhr von Mattes
was heißt erwarten?
Also nach dem was du in den letzten Tagen gepostet hast.
44 Jahre im Betrieb + BR min. bis bis 2018 und Schutz bis 2019 + Schwerbehinderung + Einbindung des Integrationsamtes
da schätz meine Glaskugel deinen Wert über 1,0....
Die Abfindung kommt natürlich erst nach einem angefangenem Rechtsstreit = Kosten X
Biete deinem noch Chef doch einfach eine Freistellung für die nächsten 52 Monate an :D
.....
Erstellt am 04.01.2016 um 10:47 Uhr von Pjöööng
Zitat (Fragenmann):
"Da du noch bis 2020 arbeiten musst, müsstest du ja erstmal an deiner Kündigung arbeiten..."
Hat er ja bereits getan, sowohl über sein BR-Mandat, wie über die Presse und dieses Forum. Erreichen tut er mit seiner Art genau das Gegenteil von dem was er möchte.
Erstellt am 04.01.2016 um 11:59 Uhr von Hoppel
@ Eiserne
"bin seit 1972 im Betrieb also im Mai 44 Jahre und auch noch Schwerbehindert."
"bin Baujahr 1954..."
"Ich muss bis 1.4,2020 noch arbeiten.. und bin noch 50% Behindert."
Ich kann nicht nachvollziehen, warum Du noch bis zum 1.4.2020 arbeiten MUSST ...
Den Status als besonders langjähriger Versicherter (45 Beitragsjahre) hast Du SPÄTESTENS Mai 2017 erreicht und die Geburtsjahre 1954 können als besonders langjährig Versicherte mit 63 plus 4 Monate abschlagsfrei in Altersrente gehen!
Ist denn arbeitsvertraglich geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Regelaltersrente endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf?
Falls ja, warum sollte Dir der AG diese sehr überschaubare Zeit mit einer Abfindung (Faktor 0,7 oder mehr) für 44 Jahre Betriebszugehörigkeit vergolden?
Erstellt am 04.01.2016 um 20:41 Uhr von Hartmut
Eiserne, ich habe den Eindruck, dir geht gerade ein wenig der A... auf Grundeis. Die Forumsteilnehmer hier sind Laien und bringen dich nicht weiter. Um schnell Hilfe zu bekommen, bitte wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lege ihm deine Zahlen vor, lass ihn rechnen und dich an die Hand nehmen. Das wäre mein Rat.
Erstellt am 04.01.2016 um 21:48 Uhr von Jakarta
Und mein Rat wäre, das Ganze schnellstmöglich zu vergessen.
Mit Hoppels Aufzählung haben wir ja jetzt auch eine Rechengrundlage und können uns das Ganze ja mal etwas näher ansehen.
7 Monate Kündigungsfrist bis ende August 2016.
Bleiben noch 9 Monate bis zum Austritt ende Mai 2017.
Da Abfindungen nur bis zum Eintritt der Regelaltersrente berechnet werden und diese hier bereits mit 63 plus erreicht ist, gilt entgegen der alten Rechnung nach § 35 SGB VI, hier jetzt dieser Zeitpunkt.
Somit blieben max. 9 Monate, die bei einer Abfindung zu berücksichtigen wären. Dass hier dann auch keine 18 Monate dabei rauskommen können, dürfte klar sein.
Wer jetzt hier aber glaubt, jetzt nen schnellen Gulden machen zu können, dürfte sich erschrecken, wenn er dann beim Schilling landet.
Da Papa Staat hier auch seinen Anteil in Form von Steuern haben möchte, und diese dann einmalige Zahlung zum Jahreslohn gerechnet wird, führt dazu, dass sich der Betrag dann mal so eben um ca. ein Drittel verringert.
Lässt man sich dann auch noch dazu verleiten, sich die Kündigungsfrist abkaufen zu lassen, darf man für die 7 Monate auch noch Sozialabgaben entrichten und bekommt auch von der Arge dann so eine Art von Schutzsperre über diesen Zeitraum verpasst.
Das Gleiche gilt mit Abstufungen auch dann, wenn man bis zum Renteneintritt noch ein neues Arbeitsverhältnis eingeht.
Und ist der Chefe ein kleiner Fiesling und benennt nur die Dollars und ignoriert einfach die Kennung als brutto oder netto und unterschlägt auch noch den Berechnungsfaktor, weiß keiner wer hier bei den Sozialabgaben der Zahlungspflichtige ist, und es darf ein Richter zur Klärung dieser Frage bemüht werden.
Da dieses dann auch zulasten des AN geht, dürfte vom Ursprünglichen nicht mehr viel übrig sein.
Das ganze Vergessen, sich ein dickes Fell zulegen und die letzten Monate nochmal so richtig zeigen, was auch ein einzelnes BRM bewegen kann, dürfte die bessere Wahl sein.
Entsprechend vorhandene Ei…. einmal vorausgesetzt.
Erstellt am 05.01.2016 um 00:12 Uhr von Pjöööng
Das Geld, welches man in dieser Zeit mit der Brieftaubenzucht verdient müsste dann unter Umständen gegengerechnet werden.