Hallo,
wie ist es eigentlich, wenn der Betriebsrat bei Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen nicht um Zustimmung gebeten wird.
Ist diese Befristung dann rechtsunwirksam. Und entsteht dann automatisch bei Arbeitsantritt der Mitarbeiter ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag?