zum aktuellen TV FlexÜ ist im tarifgebundenem Betrieb keine BV zustande gekommen.
Folglich haben nur Tarifmitglieder anrecht auf den TV.
Der AG argumentiert das die 4%-Quote bereits erfüllt ist. Allerdings ist von den drei diesjährig abgeschlossenen ATZ-Vertägen/Personen keiner Gewerkschaftsmitglied.
Frage: Werden die neuen Verträge zur 4%-Quote gezählt oder sind sie als "freiwillig zusätlich abgeschlossene Verträge" anzusehen?
Dank im Voraus
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Betriebsverfassungsrecht