Erstellt am 30.11.2015 um 14:01 Uhr von Pjöööng
Betriebsverfassungsgesetz
§ 59 Geschäftsführung
(1) Für den Konzernbetriebsrat gelten § 25 Abs. 1, die §§ 26, 27 Abs. 2 und 3, § 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2, die §§ 30, 31, 34, 35, 36, 37 Abs. 1 bis 3 sowie die §§ 40, 41 und 51 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 bis 5 entsprechend.
(2) (...)
Der § 53 ist dort NICHT aufgeführt. Es gibt also keine Rechtsgrundlage für solch eine Konzern-Betriebsräteversammlung.