Erstellt am 19.11.2015 um 15:47 Uhr von moreno
Oh kannst Du das noch mal verständlich schreiben? :-)
Erstellt am 19.11.2015 um 17:27 Uhr von Jakarta
Jaja, das passiert immer dann, wenn man mit dem Händy spielt und andere einem nicht aus dem Weg gehen.
Erstellt am 19.11.2015 um 17:54 Uhr von gironimo
Du hättest gegen die Kündigung klagen können. Aber das ist nun zu spät.
Erstellt am 19.11.2015 um 18:58 Uhr von moreno
Du hast das verstanden was er geschrieben hat??? Hoffentlich operiert er besser wie er schreibt ;-)
Erstellt am 20.11.2015 um 06:35 Uhr von eynuk
Hallo docky,
ich kann dir deine Fragen leider nicht beantworten, weil ich mich da nicht auskenne.
Aber ,,moreno,, und ,,Jakarta,, haben dir sicher sehr weiter helfen können!
Erstellt am 20.11.2015 um 07:04 Uhr von nicoline
docky,
wenn Dir überhaupt jemand helfen kann, ist das die für dich zuständige Landesärztekammer. Dort müsstest du dein Problem ansprechen.
Erstellt am 20.11.2015 um 13:50 Uhr von Jakarta
@ eynuk
Wenn auch Du diese Frage nicht beantworten kannst, würde ich mir auch derartige Kommentare dazu ersparen.
Denn alle anderen hier dürften diese auch nicht in Ansätzen beantworten können, wenn die von @moreno hier zurecht gestellte Aufforderung nicht entsprochen und stattdessen zum Schweigen im Walde übergegangen wird.
Tatsache ist doch, dass das Ganze doch einwenig verwirrend ist und kaum einer hier sagen kann, worum es eigentlich geht.
Ist es eine Ausbildung zum medizinischen Fachangestellten, ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) hier zuständig.
Da er aber bereits als Assistenzarzt tätig war, dürfte es eher ein Studium sein.
Und ein solches setzt sich ja wie folgt zusammen:
Einem vorklinischem Teil (1. bis 4. Semester), an dessen Ende dann das 1. Staatsexamen („Physikum“) steht.
Einem klinischem Teil (5.-10. Semester), indem dann die verschiedenen medizinischen Fachrichtungen ein Thema sind.
Nach diesem folgt dann im 11. und 12. Semester das 48 Wochen umfassende „Praktische Jahr“, was hier wohl das Thema ist.
Wobei ich mir vorstellen könnte, dass dieser Zeitraum nicht zwingend in einem K-Haus abzuleisten ist, sondern hier auch Zeiten zusammengezählt werden können.
Aber mal ehrlich, wenn jemand Arzt werden möchte, sollte es ihm nach bereits 10 vergangenen Semestern eigentlich bekannt sein, was von ihm im 11 u. 12 Semester gefordert wird und welche Vorgaben hier dann anliegen.
Und noch mal ganz ehrlich. Einem Arzt, der schon hier gescheitert ist, möchte ich nicht unbedingt meine nächsten anvertrauen.
Und dass das Ganze bereits vor 18 Monaten Thema war und erst jetzt zur Istzeit auf der Agenda zu stehen scheint, macht mich auch etwas stutzig.