Hallo,

Überstunden sind beim BR zu beantragen bzw. vom BR zu genehmigen. Wie ist das bei LAKs?
In unserem Betrieb gibt es ein Gleitzeitkonto (100 Plus- und 50 Minusstd.). Überstunden gelten erst ab der 101. Überstunde als antragspflichtig.

Lt. Aussage der GL findet von Seiten unserer Firma keine Überwachung der Zeitkonten statt (LAKs müssen aber stempeln...). Aussage GL: "Die Überwachung und Steuerung der Überstunden obliegt grundsätzlich der ausleihenden Firma."

Müssen wir als BR nicht auch bei den LAKs überwachen, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird?