Wir sind eine BR in einem ausgesourcten Reha-Zentzrum. Sachlage:
Unsere Betriebsleitung will eine Rufbereitschaft für Sonn und Feiertage für das gesamte Krankenhaus für Krankengymnasten/Physiotherapeuten einrichten. Einen Regeldienst hatten wir bereits im Januar diese Jahres verhindert und wird inzwischen auch von der Bezirksregierung als rechtswidrig eingestuft
Die Betriebsleitung bezieht sich nach Rücksprache mit der Bezirksregierung auf den § 10 des ArbZG der diese Ausnahmeabdecken würde. Dies wurde uns von der Bezirksregierung bestätigt.

Es gibt jedoch keine gültige Rechtssprechung über dieses Thema. Bereits persönlich konsultierte Anwälte geben uns recht,indem sie sagen:
Die Physiotherapie ist jedoch keine klassische Krankenhaustätigkeit, die nicht auch an Werktagen verrichtet werden könnte. Es dürfte sich somit um eine Arbeit handeln die auch verschiebbar ist.