Gerade versuche ich das Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 Abs. 1 Satz 2 … länger als 3 Tage, hat der AN eine AU über das Bestehen und voraussichtliche Dauer …- zu verstehen.
Hier gibt es jetzt große Uneinigkeit im BR, mit der Personalabteilung und dem GF wie es denn nun nach dem TV-V richtig ist. Also hierzu meine Fragen:
1. Wenn eine Kollegin mit starken Kopfschmerzen (Migräne) drei Stunden früher nach Hause geht, um für den nächsten Tag wieder fit zu sein. Wird ihr dann trotzdem ein Tag als entschuldigtes Fehlen eingetragen?
2. Ab welchem Krankheitstag muss eine AU zwingend vom Arzt ausgestellt werden? Ich verstehe es nach dem dritten Tag, also am vierten Arbeitstag.
3. Könnte sich dieser Vorfall jeden Monat so wiederholen, dass jemand jeden Monat 3 Tag ohne AU krank ist, sofern der AG nicht von seinem Recht auf sofortige AU-Vorlage Gebrauch macht?
4. Bei uns gibt es eine BV, die den AN jeweils 3 nicht zusammenhängende Arbeitstage ohne AU zugesteht. Steht das im Widerspruch zum Gesetz bzw. TV-V?
Hierzu könnten wir eure Hilfe gebrauchten. Danke