Erstellt am 05.10.2015 um 10:15 Uhr von gironimo
Hinter den Kulissen hat der Arbeitgeber aber schon gehandelt - oder? Ich verstehe Dich jedenfalls so.
Wenn die Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, kann ja ohnehin nicht gearbeitet werden. Das sollte Anlass für Euch sein, noch einmal dringlich mit dem AG ins Gespäch zu kommen, wie möglichst unverzüglich die AN geschützt werden können/müssen.
Eine Anzeige hilft da wenig das Problem zu lösen. Eigentlich nur dann, wenn der Arbeitgeber nicht (oder zu schleppend) handelt. Vielleicht solltet Ihr einen Sachverständigen hinzuziehen (ist zusätzlich auch ein Signal an den AG, dass es Euch ernst ist)
Erstellt am 05.10.2015 um 10:28 Uhr von derkleineBR
Hi,
ja er hat soweit schon alle Maßnahmen schon geplant (ohne BR). Der Boden wird auch bald Saniert. In der zeit wird der Betrieb auch teilweise geschlossen.(auch ohne BR Beteiligung)
Mir ging es nur darum das der AG trotz Wissen keinerlei Informationen weitergegeben und Arbeiten am Boden verhindert hat.
Und mansche AN, einschließlich mich, an den Boden arbeiten lassen( Bohren, Hämmern) hat.
Erstellt am 05.10.2015 um 12:00 Uhr von gironimo
>Betrieb auch teilweise geschlossen.(auch ohne BR Beteiligung)<
Wenn der AG dann die Gehälter weiter zahlt, ist ja o.k.
Bei "Betriebsferien" solltet Ihr Euch und Eure Mitbestimmung jetzt schon mal ins Gespräch bringen.
>einschließlich mich, an den Boden arbeiten lassen<
Auch da hilft erst mal keine Anzeige (es ist ja gelaufen). Du kannst ja dem AG mitteilen, dass Du im Falle einer späteren Erkrankung möglicher Weise Schadenersatzansprüche an ihn stellen wirst. Außerdem dokumentiere, was wann gelaufen ist.
Erstellt am 05.10.2015 um 12:12 Uhr von quaden
Servus,
haben einen ähnlichen Vorgang.
euer Ding sollte sofort bei der Gewerbeaufsicht gemeldet werden, wenn`s nicht schon erfolgt ist. Unser`s ist mittlerweile bei der Kripo
Erstellt am 05.10.2015 um 12:47 Uhr von derkleineBR
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
@gironimo
>Du kannst ja dem AG mitteilen, dass Du im Falle einer späteren Erkrankung möglicher Weise Schadenersatzansprüche an ihn stellen wirst. Außerdem dokumentiere, was wann gelaufen ist<
Werde ich auf jedem fall machen und die Kollegen die es auch betreffen auch dazu raten.
Danke.
@quaden
>euer Ding sollte sofort bei der Gewerbeaufsicht gemeldet werden, wenn`s nicht schon erfolgt ist.<
Werde das in der BRsitzung zum Thema bringen.
Könnte man so etwas auch anonym machen?
Erstellt am 05.10.2015 um 13:48 Uhr von Pjöööng
Wer seine Mitarbeiter Asbest bohren, schleifen, sägen lässt, lässt sich mit der Drohung auf evtl. Schadenersatz wohl kaum beeindrucken.
Ich denke hier wäre ein Gespräch mit der BG viel angebrachter, da diese ggf. für die Heilbehandlungskosten aufkommen muss. Insofern sollte es im gesteigerten Interesse des Arbeitnehmers sein, dass hier Beweissicherung betrieben wird.
Erstellt am 05.10.2015 um 18:37 Uhr von paula
wenn man schon den AG anzeigt sollte der BR auch den Ar... in der Hose haben das nicht anonym zu machen. Es kann Euch natürlich niemand verbieten es anonym zu machen. Finde es als BR aber eher peinlich
Erstellt am 05.10.2015 um 18:48 Uhr von Globus
jau, niemals anonym - ihr habt was zu sagen also teilt es auch mit... nennt Ross und Reiter... Als ersten Schritt GfB bearbeiten - das Gefährdungspotenzial erkennen und Schließung der betroffenen Arbeitsplätze als erstes Ziel... Wenn der AG nicht mit macht - erstens Einigungsstelle, und gleichzeitig Anzeige...
Selbstverständlich werden die AN die dort nciht arbeiten können unter vollem Entgelt freigestellt!
Erstellt am 06.10.2015 um 07:59 Uhr von derkleineBR
Das mit dem anonym war nur ne Frage, da manchmal der Eindruck entsteht das die alteingesessenen im BR sehr dicke mit der GF sind.
Bin halt noch neu im BR aber es hat den Anschein das der altbestand des BR eingeschlafen ist und jegliche Konfrontation aus dem weg geht. Ist halt schwierig als Team zu arbeiten.
Und wenn wir als BR dann nicht so tätig werden sollten wie es eigentlich erforderlich ist (ich weiß es gibt Rechte und Pflichten) oder wie ich mich den AN verpflichtet fühle, dann könnte ich das wenigsten persönlich in die wegeleiten.
Sonst gebe ich euch vollkommen recht, das man dann als BR mit Rückgrat die Situation klärt.
Vielen Dank.
Erstellt am 07.10.2015 um 11:00 Uhr von hampes
Hallo derkleineBR,
ihr solltet die Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichtsamt) u. die zuständige Berufsgenossenschaft informieren. Die Hinweise können auch anonym gegeben werden, die Behörden müssen tätig werden, wenn hinreichender Verdacht auf Gesundheitsgefährdungen besteht.
Das was euer AG da macht, ist eine vorsätzliche Gefährdung eurer Gesundheit, wenn wirklich Asbestfasern frei werden konnten oder noch können, ist selbst grobe Fahrlässigkeit dabei schon längst überschritten!
Von der Mißachtung eurer Rechte gem. BetrVG mal ganz abgesehen.
Sollte der Betrieb / die Abteilung für die Sanierung geschlossen werden müssen, tritt übrigens Annahmeverzug in Kraft, laßt euch ja nicht dazu verleiten, die Kolleginnen und Kollegen in Zwangsurlaub zu schicken.
Ein Blick in die TRGS 519 hilft auch:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-519.html
Ciao.