Hallo liebe BR/WA-Kollegen,
ich bräuchte mal ein bisschen Meinungsinput von euch. Bin seit kurzem im WA, der vorher quasi nur auf dem Papier existiert hat. Habe mir das ehrgeizige Ziel gesetzt, dies zu ändern und die GL aus ihrer Komfortzone diesbezüglich rauszuholen.
Das Unternehmen ist eine GmbH & Co. KG mit unter anderem einen persönlich haftenden Komplementär. Daher besteht der JA ausschließlich aus Bilanz und GuV. Beides ist sehr oberflächlich und zusammenfassend gehalten. Daher habe ich schriftlich detailliertere Informationen zu den einzelnen Bilanzpositionen gefordert (d.h. statt nur Verbindlichkeiten wollte ich ne Aufteilung in kurz-, mittel- und langfristige Verb., Verb aLuL, Verb. gegn verbundene Unternehmen, Verb. gegen Kreditinstitute usw.). Und da ja kein Anhang oder Lagebericht verfasst werden muss, habe ich teilweise diese Informationen direkt erfragt, wie z.B. ein Anlagespiegel.
Als Reaktion kam nur, dass die Erläuterungen wie üblich mündlich erfolgen und dass nach HGB nur Bilanz und GuV gemacht werden muss und nur dazu die Erläuterung kommt. Trotz meiner Anmerkung, dass für uns nicht unbedingt das HGB sondern das BetrVG maßgebend ist und uns die Informationen rechtzeitig und umfassend, unter Vorlage sämtlicher relevanter Unterlagen, zustehen, wird auf deren Standpunkt beharrt, dass nur Aussagen zu Bilanz und GuV getätigt werden, und zwar mündlich zum Erläuterungstermin.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob man das ganze nun vor der Einigungsstelle klären sollte oder vielleicht abwartet, was für Informationen gegeben werden und nachträglich weitere Informationen fordert. Ich verstehe es so, dass auch erläuternde Informationen und Unterlagen vorab vorliegen müssen, um eine eigene Auswertung des JA vornehmen zu können. Vielleicht lieg ich da aber auch falsch.
Danke für eure Anmerkungen dazu.

P.S.: Mir ist auch klar, dass man viel wichtigere Informationen durch die Monatszahlen erhält, aber das wird noch ein anderer Kampf...