Hallo, wir haben ein Problem mit der Genehmigung der Überstunden und Sonderschichten.
Auf meine Frage " wer denn nach §87 alles genehmigt" kam nur die Antwort " Es ist betriebliche Übung, dass diese Sachen von unserm Vorsitzenden, stellvertetenden Vorsitzenden oder dem dritten Stellvertreter einzenln ohne Beschluß genehmigt wird.
Wie gesagt ist es seit 2005 gängige Praxis und wird auch so gelebt.
Meiner Meinung nach sind das alles grobe Pflichtverletzungen. Wie seht ihr das? Und wie sollen wir weiterverfahren? Ich muss noch sagen, dass meine Meinung nur 4 von 11 Mitglidern unsers Gremiums teilen.

Guten Morgen, das ist ein großes Problem. In unserer GO ist nichts vom 87 er geregelt.
Wir haben einmal im Monat eine Sitzung, das Tagesgeschäft regeln unsere großen Drei alles allein. Wir bekommen auf unser Sitzung mal eine Kündigung mit abgelaufener Frist oder Neueinstellungen vorgelegt. Sonst erfahren wir nicht viel.
Antwort 3 Erstellt am 16.09.2015 um 07:15 Uhr von RalphS

Es sind 2 freigestellt, es gibt aber keine Beschlüsse die ihnen mehr Entscheidungsfreiheit zugestehen. Es wird alles ohne Beschluß und vor allen Dingen ohne Kontrolle genehmigt.
laut wir haben einen Ausschuß, der regelt laut GO nur kurzfristige Entscheidungen nach 99, 102 und 103.
Antwort 5 Erstellt am 16.09.2015 um 12:25 Uhr von RalphS