Hallo.
Kann man von einem MA erwarten, dass er Schmerzmittel einnimmt, um arbeitsfähig zu sein?
Z.B.: ein MA hatte eine schmerzhafte Zahnbehandlung (akut). Nachdem die Wirkung der Betäubungsspritze nachließ, hatte er starke Schmerzen. Er fragte seinen Zahnarzt, ob er für den Tag eine AU-Bescheinigung bekäme. Der verweigerte dies und sagte dem MA, er könne arbeiten, wenn er Schmerzmittel einnimmt. Der MA will jedoch die Einnahme von Schmerzmitteln vermeiden, weil er die Nebenwirkungen nicht in Kauf nehmen möchte.
Oder:
MA bekommt starke Kopfschmerzen. Der Arzt will ihm keine AU geben mit Hinweis darauf, dass er Schmerzmittel nehmen soll, dann könne er ja wieder arbeiten... Auch hier will der MA die Einnahme von Schmerzmitteln vermeiden, weil er die Nebenwirkungen nicht in Kauf nehmen möchte. Er will lieber ins Bett liegen und schlafen; erfahrungsgemäß hilft ihm das am Besten gegen die Kopfschmerzen.

Ist die Sachlage wirklich so klar wie sie sich darstellt?
Hat der MA, wenn er nicht zur Arbeit geht, Anspruch auf Entgeltfortzahlung innerhalb der 3- Tagesfrist? Könnte der MA eine AU erzwingen?