Erstellt am 15.08.2015 um 15:06 Uhr von Alexandro
Das lässt sich eigentlich schon im Gesetzestext finden.
Ein Betriebsrat bedarf und erhält für seine Arbeit natürlich laufend irgendwelche Informationen.
Diese Informationen sind im Rahmen der Geheimhaltungspflicht nach § 79 BetrVG natürlich auch vertraulich zu behandeln.
Besteht kein Bedarf mehr und sollen/müssen entsorgt werden, hat das so zu geschehen, dass hier keine Unbefugten Zugriff auf diese erlangen können.
Einige unterliegen auch einem besonderen Datenschutz und werden sich auch in der Personalakte wiederfinden. Diese hat aber beim Betriebsrat nichts verloren und gehört in die Obhut des Arbeitgebers.
Erstellt am 17.08.2015 um 11:09 Uhr von Pjöööng
Die Personalakte ist die Gesamtheit aller schriftlichen Informationen die der Arbeitgeber über die Person eines Arbeitnehmers besitzt.
Damit sind Schriftstücke die sich im Besitz des BR befinden nicht Bestandteil der Personalakte.