Erstellt am 07.07.2015 um 21:21 Uhr von Dezibel
Gibt es da vielleicht irgendwo Hygienevorschriften? Berufsgenossenschaft?
Wenn ja, dann darf er nicht, er MUSS!
Erstellt am 07.07.2015 um 21:27 Uhr von Kölner
Naja. Seitdem der AG einer Mitarbeiterin das tragen von schwarzer Unterwäsche vorschreiben kann, kann er wohl auch das weiße vorschreiben...
Erstellt am 07.07.2015 um 21:44 Uhr von DummerHund
Die Antwort von @Kölner ist pauschal so nicht richtig.
Hier ist immer von Tätigkeit zu Tätigkeit zu unterscheiden.
Als Fleischfachverkäuferin, die in der Haupttätigkeit im Puplikumsverkehr tätig ist und so auch mit das Unternehmen mit representiert, würde ich sagen ja der Chef kann dies bestimmen.
Erstellt am 07.07.2015 um 21:54 Uhr von gironimo
Warum sollte er es dürfen?
Hat er denn wenigstens eine Begründung? Die würde ich allemal hören wollen. Nur ich will eben scheitert ja schon an den Grundsätzen des billigenden Ermessens.
Einen BR habt Ihr nicht?
Erstellt am 07.07.2015 um 22:22 Uhr von Eyverbübsch
Landesarbeitsgericht Köln
Beschl. v. 18.08.2010, Az.: 3 TaBV 15/10
Erstellt am 07.07.2015 um 22:44 Uhr von DummerHund
@Eyverbübsch
Denke das bezwifelt in so weit auch keiner. Bisher wird hier aber im allgemeinen davon aus gegangen das kein BR besteht.
Erstellt am 08.07.2015 um 15:37 Uhr von thekentussi
Ne nen BR haben wir nicht!! Das Unterhemd soll dafuer sein das wir nicht krank werden..ich bin seit 14Jahten in dem Beruf und habe soetwas noch nie gehoert und kenne auch keinen Betrieb,wo dieses verlangt wird!!!
Erstellt am 16.01.2016 um 14:28 Uhr von jorojo
Hallo thekentussi
Der Beitrag ist wohl schon ein wenig älter aber trotzdem möchte ich hier eine Vermutung vorbringen.
Hat schon mal jemand daran gedacht, das es dem AG nicht um das "weisse" Unterhemd geht ?
Vielleicht geht es hier allgemein um die "Verpackung"
Wenn man in den Augen der meist weiblichen Kunschaft zu wenig Verpackung hat, kann man sich schon erkälten. (Mich würde das nicht stören)
Gruß rojojo